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Grüne Zustimmung ebnet Weg für das neue "Billigstromgesetz"

11.12.2025

Eines der  zentralen energiepolitischen Reformprojekte  ist  endlich auf Schiene: das sogenannte Billigstromgesetz, das eine umfassende Modernisierung des österreichischen Strommarkts vorsieht.

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© Gerd Altmann pixabay.com
Nach intensiven Verhandlungen sicherten die Grünen die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Damit kann die seit Jahren geplante Reform verabschiedet und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren beendet werden.

Moderne Regeln für einen veränderten Strommarkt

Die Reform überarbeitet die seit langem bestehenden grundlegenden Marktmechanismen. Die Ziele: langfristig günstigere Preise, mehr Versorgungssicherheit und schnellere Umsetzung der Energiewende.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sprach von einem „Meilenstein“, der Strom leistbarer machen und Investitionen erleichtern soll. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betonte, das Gesetz bringe „mehr Gerechtigkeit bei Netzkosten“ und ermögliche einen Neustart des Strommarkts.
 

Zentrale Änderungen an der Regierungsvorlage:
 

Insgesamt wurden nun zehn Paragraphen überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen:


1. Neuer Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB)

Er ersetzt die ursprünglich geplanten Netznutzungsentgelte für Stromerzeuger.

  • Beitrag gedeckelt: max. 0,5 Euro pro MWh

  • Referenzanlagen für faire Berechnung

  • Gutschriftregelung bei Mehrbelastung

  • Freigrenze: Kleine PV-Anlagen sind bis 20 kW netzwirksamer Einspeisung beitragsfrei


2. Spitzenkappung für mehr Netzstabilität

Zur Vermeidung von Überlastungen wird die maximal zulässige Einspeiseleistung begrenzt – weniger streng als zuvor geplant:

  • PV-Anlagen: Reduktion im Anlassfall auf 70 %

  • Windkraft: Ab 2027 auf 85 %, Eingriff auf max. 1 % der Jahresproduktion begrenzt


3. Erweiterter Sozialtarif
  • Zahl der Anspruchsberechtigten steigt auf 284.000 Haushalte

  • Unterstützungsvolumen wird auf 60 Mio. Euro erhöht

  • EEG-Strom zählt bei Teilnehmern nicht mehr zum Verbrauchskontingent


4. Günstigerer Netzanschluss für PV
  • Befreiung der ersten 15 kW beim erstmaligen Netzanschluss (statt 7 kW)

Was sonst unverändert bleibt
  • Niedrig-Preis-Garantie und stärkere Preisaufsicht durch die E-Control

  • Einfachere Stromrechnungen und verpflichtende dynamische Tarife bei großen Anbietern

  • Peer-to-Peer-Energieaustausch mit Nachbarn oder Freunden

  • Gerechtere Verteilung der Netzkosten

  • Mehr Anreize für flexible Verbraucher und Speicher

  • Teilnetzanschlüsse, schnellere Genehmigungen und neue digitale Messmodelle

  • Rechtsrahmen für PPA, Direktleitungen und flexible Netzzugänge

  • Fortführung des Versorgungssicherheitsmechanismus bis 2030

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11.12.2025 | Autor*in: Doris Holler-Bruckner
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