Grüne Zustimmung ebnet Weg für das neue "Billigstromgesetz"
Moderne Regeln für einen veränderten Strommarkt
Die Reform überarbeitet die seit langem bestehenden grundlegenden Marktmechanismen. Die Ziele: langfristig günstigere Preise, mehr Versorgungssicherheit und schnellere Umsetzung der Energiewende.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sprach von einem „Meilenstein“, der Strom leistbarer machen und Investitionen erleichtern soll. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betonte, das Gesetz bringe „mehr Gerechtigkeit bei Netzkosten“ und ermögliche einen Neustart des Strommarkts.
Insgesamt wurden nun zehn Paragraphen überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen:
1. Neuer Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB)
Er ersetzt die ursprünglich geplanten Netznutzungsentgelte für Stromerzeuger.
Beitrag gedeckelt: max. 0,5 Euro pro MWh
Referenzanlagen für faire Berechnung
Gutschriftregelung bei Mehrbelastung
Freigrenze: Kleine PV-Anlagen sind bis 20 kW netzwirksamer Einspeisung beitragsfrei
2. Spitzenkappung für mehr Netzstabilität
Zur Vermeidung von Überlastungen wird die maximal zulässige Einspeiseleistung begrenzt – weniger streng als zuvor geplant:
PV-Anlagen: Reduktion im Anlassfall auf 70 %
Windkraft: Ab 2027 auf 85 %, Eingriff auf max. 1 % der Jahresproduktion begrenzt
3. Erweiterter Sozialtarif
Zahl der Anspruchsberechtigten steigt auf 284.000 Haushalte
Unterstützungsvolumen wird auf 60 Mio. Euro erhöht
EEG-Strom zählt bei Teilnehmern nicht mehr zum Verbrauchskontingent
4. Günstigerer Netzanschluss für PV
Befreiung der ersten 15 kW beim erstmaligen Netzanschluss (statt 7 kW)
Niedrig-Preis-Garantie und stärkere Preisaufsicht durch die E-Control
Einfachere Stromrechnungen und verpflichtende dynamische Tarife bei großen Anbietern
Peer-to-Peer-Energieaustausch mit Nachbarn oder Freunden
Gerechtere Verteilung der Netzkosten
Mehr Anreize für flexible Verbraucher und Speicher
Teilnetzanschlüsse, schnellere Genehmigungen und neue digitale Messmodelle
Rechtsrahmen für PPA, Direktleitungen und flexible Netzzugänge
Fortführung des Versorgungssicherheitsmechanismus bis 2030