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Greenpeace warnt vor zahnlosem Anti-SLAPP-Gesetz in Österreich

13.03.2026

Nur noch acht Wochen bis Ende der EU-Frist – Gesetz gegen Einschüchterungsklagen muss auch nationale Fälle einschließen

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© kropekk_pl pixabay.com

Wien – Greenpeace warnt davor, dass die so genannte SLAPP-Richtlinie in Österreich zu spät und nur unzureichend umgesetzt wird. SLAPP-Klagen, die unliebsame Stimmen zum Schweigen bringen sollen, nehmen immer mehr zu und bedrohen allen voran Journalist:innen und Aktivist:innen. Die Umweltschutzorganisation, die derzeit selbst in den USA von einer weitreichenden SLAPP-Klage betroffen ist, fordert daher auch in Österreich rasche gesetzliche Schutzmaßnahmen. Die neue EU-Anti-SLAPP-Richtlinie soll Betroffene schützen, die österreichische Bundesregierung hat sie aber bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Bis zur Frist am 7. Mai bleibt ihr nur noch acht Wochen Zeit, das ist gerade einmal der Zeitraum für eine faire Begutachtungsfrist. Greenpeace fordert eine fristgerechte, aber vor allem eine entsprechend wirkungsvolle Umsetzung der Richtlinie. Sollte die Regierung lediglich das EU-Minimum vereinbaren und das Gesetz wie vermutet nur auf grenzüberschreitende Fälle anwenden, bleibt der Großteil der Betroffenen schutzlos. Dazu gehören Journalist:innen und kritische Medien genauso wie zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivist:innen. 

Greenpeace-Sprecherin Ursula Bittner: „Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie ist ein Meilenstein, doch um echte Rechtssicherheit zu schaffen, muss Österreich die Anti-SLAPP-Bestimmungen zwingend auf alle Fälle und damit auch rein nationale Fälle anwenden. Wer hier bremst, gefährdet den demokratischen Diskurs in Österreich.“ Ein im Jänner veröffentlichter Bericht von CASE, einem Netzwerk, dem auch Greenpeace angehört, zeigt, dass über 90 Prozent der SLAPP-Fälle in Europa innerhalb der jeweiligen Staatsgrenzen stattfinden. In Österreich wurden zwischen 2010 und 2024 insgesamt 23 SLAPP-Klagen registriert. Länder wie Deutschland und Kroatien planen bereits, die Richtlinie inklusive nationaler Fälle umzusetzen.

Auch die EU-Kommission und der Europarat empfehlen klar: Die Umsetzung der Richtlinie sollte auch nationale Fälle umfassen. Die Kommission selbst kann im Rahmen ihrer Kompetenz solche nationalen Vorgaben nicht machen, die Staaten müssen sie freiwillig beschließen. Ohne die Einbeziehung nationaler Fälle müssten Beklagte erst mühsam und kostspielig beweisen, dass ein Fall „grenzüberschreitende Wirkung“ hat – diese prozessuale Hürde spielt den Klägern direkt in die Hände, da sie das Verfahren künstlich in die Länge zieht und die Kosten für die Zivilgesellschaft weiter in die Höhe treibt. Wird die Richtlinie nur für grenzüberschreitende Fälle umgesetzt, lädt dies Konzerne zu künstlichen Inlandskonstruktionen ein. Ein internationaler Konzern könnte über eine lokale Tochtergesellschaft klagen, um den Anti-SLAPP-Schutzschirm gezielt zu umgehen.

Bittner: “Von einem Alleingang oder einer Übererfüllung kann bei einer umfassenden Anti-SLAPP-Gesetzgebung keine Rede sein. Österreich muss diese Lücke schließen und in das Gesetz auch nationale Fälle aufnehmen, zum Schutz der Demokratie und der freien Meinungsäußerung. Ein schwaches Gesetz wäre ein Sieg für jene, die unliebsame Stimmen durch finanzielle Erschöpfung zum Schweigen bringen wollen.”

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