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Greenpeace warnt vor wirkungslosem EU-Vernichtungsverbot in Österreich

19.07.2026

Vernichtung von neuer Kleidung und Schuhen ab 19. Juli EU-weit verboten –  Kein nationales Begleitgesetz in Österreich – Greenpeace kündigt Beschwerde bei EU-Kommission an

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© OpenIcons pixabay.com
Wien – Ab 19. Juli dürfen große Modekonzerne in der EU grundsätzlich keine unverkaufte Kleidung und Schuhe mehr vernichten. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßt das EU-Vernichtungsverbot als wichtigen historischen Meilenstein gegen Wegwerf-Mode. Doch in Österreich droht das Verbot ins Leere zu laufen: Zwar gilt das Verbot unmittelbar, doch   das vorgeschriebene nationale Begleitgesetz wurde vom Umweltminister noch nicht vorgelegt. In diesem müssen aber die drohenden Strafen festgelegt werden. Somit ist die Vernichtung neuwertiger Kleidung und Schuhe in Österreich zwar ab Sonntag verboten, bleibt aber straffrei. Greenpeace wird deswegen offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen und fordert Minister Totschnig auf, das nationale Begleitgesetz jetzt rasch vorzulegen. 


Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace Österreich:
„Die Vernichtung von Textilien ist ein massives Umweltproblem, dem das EU-Verbot  entgegenwirken soll. Doch ohne das nötige Begleitgesetz, in dem Strafen und Sanktionen geregelt werden, ist das Verbot in Österreich zahnlos. Wenn nächste Woche tonnenweise T-Shirts im Schredder landen, müssten unsere Behörde tatenlos zusehen.“


Das Problem von Warenvernichtung ist riesig: Greenpeace schätzt, dass allein 2021 in Österreich rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe im Wert von 155 Millionen Euro vernichtet wurden. Die konkreten Strafen müssen laut der EU-Verordnung die Mitgliedsländer festsetzen. Da Umweltminister Totschnig bisher kein Begleitgesetz vorgelegt hat, droht das Verbot nun ins Leere zu laufen und das obwohl die Verordnung bereits seit 2023 bekannt war. Große Modekonzerne können überschüssige Ware vorerst weiter illegal entsorgen, ohne Konsequenzen zu fürchten. Greenpeace wird deshalb eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen.


Zusätzlich verwässern Schlupflöcher das europäische Gesetz. Konzerne dürfen Kleidung weiterhin legal vernichten, wenn sie diese etwa dreimal erfolglos zum Spenden anbieten oder sie hygienische Gründe vorweisen können. Diese Ausnahmen schwächen die Wirkung des Verbots. Doch ohne strenge nationale Regeln bleibt der historische Meilenstein ohnehin nur ein Papiertiger. 


„Wir fordern von Minister Totschnig ein Gesetz, das die Vorgaben der EU-Verordnung ernst nimmt: wirksame Strafen und ein lückenloses Kontrollsystem. Nur so wird aus dem europäischen Vernichtungsverbot ein echter Schutzschild für die Umwelt – und nicht nur ein wirkungsloses Gesetz auf dem Papier”, so Bittner.


Wenn Bürger:innen oder Mitarbeiter:innen bemerken, dass Konzerne neuwertige Kleidung in den Müllcontainer werfen oder anderweitig vernichten, können sie diesen Missstand über die Greenpeace Whistleblower-Plattform greenpeace.at/missstand-melden melden.   
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