Greenpeace: schwere Verfahrensfehler bei der A5 Nordautobahn
Greenpeace übt heftige Kritik am für Jänner 2007 geplanten Baubeginn der A5, der Nordautobahn. Trotz negativer Stellungnahmen seitens der EU–Kommission, des Umweltministeriums und von Umweltorganisationen halten Baukonsortium, Asfinag, Verkehrsministerium und das Land Niederösterreich an ihren Plänen fest. Kritisiert werden vor allem die zahlreichen Verfahrensmängel der Projektbetreiber. "Laut EU–Kommissar Barrot haben für das Bauvorhaben sowohl Alternativprüfungen als auch Abstimmungen mit Tschechien bezüglich des Trassenverlaufes zu erfolgen – beides ist nicht passiert", berichtet Jurrien Westerhof von Greenpeace.
"Eine Autobahn einfach ins Blaue hinein zu bauen, zeugt nicht gerade von konzeptionellem Denken. Es ist nicht gesichert, ob und wo die Autobahn in Tschechien weitergeführt wird, da sich dort zahlreiche Naturschutzgebiete befinden. Auch die Donauquerung durch die Lobauautobahn ist noch offen", so Westerhof.
"Die A5 wurde in sechs Teilstücke zerlegt, um im Umweltverträglichkeitsprüfungs–Verfahren besser abzuschneiden", kritisiert Westerhof. "Von kürzeren Autobahnstrecken geht logischerweise auch eine geringere Umweltbelastung aus als von einem langen Stück. Mit diesem Trick wird die Belastung durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 als geringer dargestellt als sie in Wirklichkeit ist." Diese Zerstückelung wird sowohl in der UVP–Richtlinie als auch vom EU–Gerichtshof ausdrücklich untersagt. "Straßenbauvorhaben müssen gesetzeskonform abgewickelt werden, es kann nicht sein, dass das UVP–Gesetz beliebig gebeugt wird", zeigt sich Westerhof entrüstet.
Ein weiterer Mangel liegt im Umstand, dass Berufungsverfahren im Straßenbau keine aufschiebende Wirkung haben. Drei von vier genehmigte Teilstücke wurden beim Verfassungsgerichtshof angefochten. "Noch gibt es dazu keine Entscheidung, trotzdem soll gebaut werden", so Westerhof.
Das Umweltministerium hatte im Zusammenhang mit der A5 neben der zu erwartenden Zunahme der CO2–Emissionen auch die fehlende Alternativenprüfung kritisiert. "Besonders problematisch ist, dass das Verkehrsministerium sowohl Planungs–, Genehmigungs– als auch Baubehörde ist. So ist kaum zu erwarten, dass ein UVP–Verfahren gewissenhaft durchgeführt wird. Umweltminister Pröll soll hierzu klare Worte sprechen", fordert Westerhof.
"Eine Autobahn einfach ins Blaue hinein zu bauen, zeugt nicht gerade von konzeptionellem Denken. Es ist nicht gesichert, ob und wo die Autobahn in Tschechien weitergeführt wird, da sich dort zahlreiche Naturschutzgebiete befinden. Auch die Donauquerung durch die Lobauautobahn ist noch offen", so Westerhof.
"Die A5 wurde in sechs Teilstücke zerlegt, um im Umweltverträglichkeitsprüfungs–Verfahren besser abzuschneiden", kritisiert Westerhof. "Von kürzeren Autobahnstrecken geht logischerweise auch eine geringere Umweltbelastung aus als von einem langen Stück. Mit diesem Trick wird die Belastung durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 als geringer dargestellt als sie in Wirklichkeit ist." Diese Zerstückelung wird sowohl in der UVP–Richtlinie als auch vom EU–Gerichtshof ausdrücklich untersagt. "Straßenbauvorhaben müssen gesetzeskonform abgewickelt werden, es kann nicht sein, dass das UVP–Gesetz beliebig gebeugt wird", zeigt sich Westerhof entrüstet.
Ein weiterer Mangel liegt im Umstand, dass Berufungsverfahren im Straßenbau keine aufschiebende Wirkung haben. Drei von vier genehmigte Teilstücke wurden beim Verfassungsgerichtshof angefochten. "Noch gibt es dazu keine Entscheidung, trotzdem soll gebaut werden", so Westerhof.
Das Umweltministerium hatte im Zusammenhang mit der A5 neben der zu erwartenden Zunahme der CO2–Emissionen auch die fehlende Alternativenprüfung kritisiert. "Besonders problematisch ist, dass das Verkehrsministerium sowohl Planungs–, Genehmigungs– als auch Baubehörde ist. So ist kaum zu erwarten, dass ein UVP–Verfahren gewissenhaft durchgeführt wird. Umweltminister Pröll soll hierzu klare Worte sprechen", fordert Westerhof.
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