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Greenpeace-Beschwerde zu Molln: Verfassungsgerichtshof ist jetzt involviert

08.04.2024

Oberösterreichisches Landesverwaltungsgericht vermutet Verfassungswidrigkeit im Naturschutzgesetz - Verfahren unterbrochen, bis Entscheidung des VfGH vorliegt

© david Griffiths unsplash.com /Gas
© david Griffiths unsplash.com /Gas
Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht lässt das Naturschutzgesetz vom Verfassungsgerichtshof auf seine Verfassungskonformität prüfen. Anlass dazu ist unter anderem die Greenpeace-Beschwerde gegen die Gasbohrungen von ADX in Molln. Grund dafür ist die Umkehr des Grundsatzes der aufschiebenden Wirkung von Bescheidbeschwerden. Denn: Nach dem oberösterreichischen Naturschutzgesetz haben Beschwerden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, diese kann nur auf Antrag zuerkannt werden. Das Landesverwaltungsgericht ortet darin eine Verfassungswidrigkeit und hat dementsprechend einen Antrag auf Prüfung des Paragrafen 43a (Aufschiebende Wirkung von Beschwerden) des oberösterreichischen Naturschutzgesetzes gestellt. Greenpeace begrüßt diesen Schritt und erwartet vom Verfassungsgerichtshof eine klare Rechtsprechung, die den gesetzlichen Naturschutz in Oberösterreich stärkt.
Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace in Österreich: "In Molln hat der australische Energiekonzern ADX Wiesen zerstört, Wege planiert und massive Bohrtürme für die Förderung von fossilem, klimaschädlichen Gas direkt neben einem Naturschutzgebiet aufgestellt, während rechtliche Fragen noch ungeklärt sind. Die ÖVP und FPÖ haben Löcher in das oberösterreichische Naturschutzgesetz gerissen und so der Verwüstung Tür und Tor geöffnet. Der Verfassungsgerichtshof muss diese Gesetzeslücke dringend schließen, damit Natur und Klima in Oberösterreich wirkungsvoll geschützt werden können."
In Oberösterreich muss die Beschwerdeführerin (in diesem Fall Greenpeace) Argumente vorbringen, damit die Bauarbeiten von ADX aufgeschoben werden, bis zumindest eine erste gerichtliche Erkenntnis über die Genehmigung vorliegt. In anderen Bundesländern, wie Tirol oder der Steiermark, erfolgt dies automatisch nach dem Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz; dort kann die aufschiebende Wirkung nur über einen Antrag des Projektwerbers (das wäre in diesem Fall ADX) und nur bei "Gefahr im Verzug" ausgeschlossen werden.
Fossile Energien sind der größte Verursacher von Treibhausgasen und der steigenden Erderhitzung. Das hat auch die internationale Staatengemeinschaft erkannt und bei der letzten Klimakonferenz eine Abkehr von fossilen Energien beschlossen. Dennoch wird weiter an fossilen Energien festgehalten und neue Quellen gesucht. Greenpeace kämpft für eine nachhaltige Energiewende in Richtung erneuerbarer Energien, die sicher, stabil und sauber sind. Um Österreich aus der Abhängigkeit von klimaschädlichen fossilen Energien zu befreien, muss der Ausstieg aus Öl und Gas gesetzlich verankert werden.

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08.04.2024 | Autor*in: holler
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