Greenpeace: Bartensteins Novelle verteuert Ökostrom und senkt Effizienz
Die Umweltorganisation Greenpeace bezweifelt den Sinn der geplanten Ökostromgesetz-Novelle und verlangt von Wirtschaftsminister Bartenstein Beweise für die oftmalige Behauptung, dass das Ausschreibungsmodell Effizienzvorteile gegenüber dem jetzigen Ökostromgesetz brächte. "Es gibt trotz intensiver Recherche und Nachfrage auch beim Wirtschaftsministerium keine stichhaltige Begründung oder empirische Beweise dafür, dass das Ausschreibungsmodell dem Stromkunden Effizienz-Vorteile bringen würde", betont der Energieexperte der Umweltorganisation, Erwin Mayer. Die notwendige Förderung pro Kilowattstunde Ökostrom bliebe gleich, so Greenpeace. Der Rückgang an Ausbau von Ökostromanlagen ist bei gekürzten Fördermitteln - wie in der Novelle vorgesehen - eine sichere Konsequenz dieses Modells. Das haben die schlechten Erfahrungen in Großbritannien und Frankreich bewiesen. Umgekehrt haben die Länder Dänemark, Deutschland und Spanien mit festen Einspeisetarifen und unbegrenzter Stromabnahmepflicht sehr viel mehrÖkostromanlagen in diesen Ländern ans Netz gebracht als jene Länder mit Ausschreibungsmodellen. Positiv war dort auch, dass diese Anlagen stetig kostengünstiger wurden. "Durch Bartensteins Novelle wirdÖkostrom teurer und die Effizienz des Ökostromausbaus wird gesenkt", warnt Mayer.
Keine Vorteile
Der Ausschluss von Anlagen mit höheren Erzeugungskosten bringt keine Effizienzvorteile, weil mit dem bisherigen System nicht die höheren Kosten dieser Anlagen abgegolten wurden, z.B. mit einem fixen Anteil an Investitionskostenersatz, sondern von ineffizienten wie effizienteren Anlagen immer nur die gleiche Kilowattstunde Ökostrom zum gleichen Preis vom Stromhändler angekauft wurde. Für die effizienteren Anlagen ist dies profitabler, für die weniger effizienten weniger profitabel und für einige Ökostrombetreiber vielleicht sogar nicht einmal mehr kostendeckend. Der Stromkunde hat aber keinen Nachteil beim Stromkauf von einer weniger effizienten Anlage, weil er eben über seinen Ökostromaufschlag immer den gleichen Preis für die gleiche Gegenleistung einer Atomstrom- und CO2-freien Kilowattstunde Ökostrom refinanziert.
Die Quoten für einzelne Technologien nach denen vor allem der Wind, die billigste Form des Ökostroms, relativ zur förderintensiveren Biomasse und Biogas reduziert werden soll, werden die durchschnittliche Förderung pro Kilowattstunde Ökostrom sogar erhöhen. Barteinsteins Vorschlag sieht vor, dass 40 Prozent der Fördermittel für Biomasseanlagen zur Verfügung stehen, 30 Prozent für Biogasanlagen, 20 Prozent für Windkraftanlagen und 10 Prozent für Photovoltaik und andere Ökostromformen.
Die Quoten für einzelne Technologien nach denen vor allem der Wind, die billigste Form des Ökostroms, relativ zur förderintensiveren Biomasse und Biogas reduziert werden soll, werden die durchschnittliche Förderung pro Kilowattstunde Ökostrom sogar erhöhen. Barteinsteins Vorschlag sieht vor, dass 40 Prozent der Fördermittel für Biomasseanlagen zur Verfügung stehen, 30 Prozent für Biogasanlagen, 20 Prozent für Windkraftanlagen und 10 Prozent für Photovoltaik und andere Ökostromformen.
Ökostromgesetz beibehalten
"Wir fordern die Beibehaltung des bestehenden erfolgreichen Ökostromgesetzes, in dem keine Technologie auf Kosten einer anderen bevorzugt wird. Das Gesetz vergibt schon bisher sehr effizient Fördermittel zum Ausbau des Ökostroms", so Mayer. Beide Vorschläge von Bartenstein zusammen, das Ausschreibungsmodell gepaart mit der Quotenregelung für Ökostrom-Technologien, würde die Förderkosten pro Kilowattstunde Ökostrom erhöhen. "Wie so die beabsichtigte Effizienzsteigerung zu erreichen ist, bleibt ein Rätsel", so Mayer abschließend.
Rückfragehinweis: Greenpeace Österreich
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0113 2004-08-13/11:43
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OTS0113 2004-08-13/11:43
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