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Globale Kennzeichnungsbestimmungen für GVO beschlossen

28.03.2006

Bei der dritten Vertragsparteienkonferenz zum Cartagena Protokoll konnten in Curitiba (Brasilien) nach jahrelangen Verhandlungen weltweite Kennzeichnungsbestimmungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) endlich konkretisiert werden

Die österreichische Präsidentschaft konnte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission damit einen bedeutenden Erfolg auf globaler Ebene erreichen. Die Delegation der österreichischen Ratspräsidentschaft wurde vom Umweltbundesamt geleitet.
Nach dieser „Curitiba Entscheidung„ müssen GVO (z. B. Mais und Soja), die grenzüberschreitend exportiert werden, genau gekennzeichnet werden, wenn sie unter besonderen qualitätssichernden Maßnahmen („identity preservation„) produziert werden. Die seit dem Jahr 2000 bestehende kontroversielle Bestimmung „Kann GVO enthalten„ soll nur in Ausnahmefällen und für einen Übergangszeitraum von ein paar Jahren beibehalten werden. Nach schwierigen Verhandlungen vor allem mit Mexiko und Brasilien wurde dieser Kompromiss zum Artikel 18.2a des Cartagena Protokolls erreicht, der auch von allen anderen Vertragsparteien (z. B. der afrikanischen und asiatischen Gruppe) mitgetragen wird. Damit wird das Kennzeichnungssystem der EU auf globaler Ebene bestärkt. Weiters sind damit politische Anreizmaßnahmen zur Ratifikation des Cartagena Protokolls durch Kanada, Argentinien und Australien gesetzt.
Der große Erfolg der EU und der österreichischen Ratspräsidentschaft bei dieser Konferenz wurde durch weitere wichtige Beschlüsse, z. B. im Bereich Kapazitätsaufbau unterstrichen. Im Rahmen dieses vor allem für Entwicklungsländer wichtigen Instruments wurde der bereits bestehende Aktionsplan zum Kapazitätsaufbau aktualisiert. Das Umweltbundesamt wird durch die Fortsetzung und Intensivierung von laufenden Projekten einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Cartagena Protokolls in diesen Ländern z. B. in den Bereichen Risikoabschätzung, Monitoring und Informationsaustausch beitragen.

Das Cartagena Protokoll

Das "Cartagena Protokoll" oder auch Biosafety–Protokoll ist ein internationales Abkommen im Rahmen der Biodiversitätskonvention, das den Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Gefahren durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zum Ziel hat.
Landwirtschaftliche Massenwaren, die GVO enthalten (z.B. Mais oder Soja), unterliegen in bestimmten Fällen einem Informationsmechanismus. Die Vorgehensweise bei Import und Export von GVO, Handhabung, Transport und Identifikation, sowie der Informationsaustausch ist zwischen den Vertragsparteien des Cartagena–Protokolls geregelt. Herzstück dieses wechselseitigen Berichterstattungssystems ist das Biosafety Clearing House, das den Zugang zu allen nationalen und transnationalen gentechnik–relevanten Daten ermöglicht.
Quelle: Umweltbundesamt
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28.03.2006 | Autor*in: holler
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