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GLOBAL 2000 fordert Richtigstellung von Landwirtschaftsministerium

20.08.2020

Irreführung ist keine tragfähige Basis für politische Entscheidungen

© Erich Westendarp   pixabay.com
© Erich Westendarp pixabay.com
Wien - In aller Schärfe kritisiert GLOBAL 2000 die irreführende Kommunikation zum österreichischen Glyphosatverbot durch das Landwirtschaftsministerium, die Landwirtschaftskammer, den Bauernbund und die Industriegruppe Pflanzenschutz.
Vom Landwirtschaftsministerium erwartet GLOBAL 2000 eine dahingehende Richtigstellung, dass die EU-Kommission - anders als einer APA-Meldung „APA0029 5 CI 0511 WI/II Mi, 19.Aug 2020“ behauptet - keine ‚Stellungnahme‘ abgegeben hat, in der dem österreichischen Glyphosat-Verbot eine ‘klare Absage‘ erteilt wurde. Tatsächlich hat die EU-Kommssion auf das rechtsverbindliche Instrument einer sogenannten ausführlichen Stellungnahme verzichtet und ihre Sichtweise lediglich in rechtlich nicht verbindlichen „Bemerkungen“ dargelegt.
Bedeutung und Unterschied zwischen einer „ausführlichen Stellungnahme“ und „Bemerkungen“ im Zuge eines Notifizierungsverfahrens müssen dem Landwirtschaftsministerium bekannt sein. Die EU-Kommission klärt auf ihrer Website diesbezüglich auf:
„Ausführliche Stellungnahmen“ können Kommission und andere Mitgliedstaaten dann abgeben, wenn sich herausstellt, „dass der notifizierte Entwurf Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften schaffen kann“. Dies haben zur Folge, „dass die Stillhaltefrist bei Erzeugnissen um drei weitere Monate“ ausgedehnt wird. Wird eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, dann „MUSS der betroffene Mitgliedstaat die Maßnahmen erläutern, die er aufgrund der ausführlichen Stellungnahme zu ergreifen beabsichtigt“.
Über einen notifizierten Entwurf, der "mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang zu stehen scheint, dessen Auslegung jedoch eine Klarstellung erfordert“, können die Kommission und die Mitgliedstaaten hingegen „Bemerkungen“ an den betroffenen Mitgliedstaat richten, welche dieser „so weit wie möglich“ berücksichtigt.
„Vor diesem Hintergrund lässt sich der Verzicht der Kommission auf eine ausführliche Stellungnahme zugunsten von Bemerkungen dahingehend interpretieren, dass die Kommission trotz der Bedenken, die sie in ihren Bemerkungen äußert, der Auffassung ist, dass der notifizierten Entwurf mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang ist, und nur dessen Auslegung noch Klarstellung erfordert“, sagt GLOBAL 2000-Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden: "Die derzeitige Darstellung durch das Landwirtschaftsministerium ist jedenfalls falsch und bedarf einer Richtigstellung."
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20.08.2020 | Autor*in: stevanov
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