GLOBAL 2000 bringt Unterlassungsklage gegen Pestizid-Lobby ein
Die IGP hatte unter anderem behauptet, GLOBAL 2000 habe bei der Auswertung von Pestizid-Verkaufsdaten auch sogenannte Lagergase – etwa CO₂ – berücksichtigt und dadurch irreführende Schlussfolgerungen über den Pestizideinsatz gezogen. Tatsächlich beruht die Analyse ausschließlich auf Pestizidwirkstoffen, die auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden können. Wirkstoffe für Nacherntebehandlungen und Vorratsschutzmittel sowie Mikroorganismen und Pheromone wurden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die von GLOBAL 2000 veröffentlichte Analyse basiert auf offiziellen Daten des Landwirtschaftsministeriums zu den Inverkehrbringungsmengen von Pestizidwirkstoffen in Österreich. Zur Bewertung des Pestizideinsatzes wurde eine wissenschaftlich etablierte, flächenbezogene Auswertungsmethode herangezogen, die Verzerrungen durch stark unterschiedliche Aufwandmengen einzelner Wirkstoffe vermeidet und in der Fachwelt als aussagekräftig gilt.
Die Ergebnisse zeigen, dass die theoretisch mit Pestiziden behandelbare Fläche in Österreich zwischen 2010 und 2024 um rund 22 Prozent zugenommen hat. Besonders ausgeprägt war der Anstieg bei Pestiziden mit höherem Risiko sowie bei PFAS-Wirkstoffen.
„Die öffentliche Unterstellung methodisch unsauberer oder wissenschaftlich unzulässiger Arbeit ist nicht hinnehmbar“, so Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000. „Unsere Arbeit folgt anerkannten wissenschaftlichen Standards und erfordert ein hohes Maß an fachlicher Sorgfalt und Glaubwürdigkeit.“
Die beanstandeten Aussagen wurden über APA-OTS verbreitet und von zahlreichen Online-Medien übernommen. Trotz mehrfacher Klarstellungen und einer ausdrücklichen Aufforderung zur Richtigstellung verweigerte die IGP eine Korrektur ihrer Aussagen.
Mit der eingebrachten Klage verfolgt GLOBAL 2000 das Ziel, die weitere Verbreitung dieser falschen Behauptungen zu unterbinden und die eigene wissenschaftliche Arbeit vor ungerechtfertigter Diskreditierung zu schützen.
GLOBAL 2000 wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.