GIH–Bundesverband kritisiert geplante deutsche Energieausweis–Verordnung
Der deutsche Bundesverband Gebäudeenergieberater – Ingenieure – Handwerker (GIH) kritisiert den von den Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung. Wichtigster Punkt darin ist die Einführung eines Energieausweises, der bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung erstellt und Interessenten vorgelegt werden muss. Laut Verordnung soll dem Eigentümer freigestellt werden, ob er seine Immobilie mit einem Bedarfs– oder Verbrauchsausweis bewerten lässt. Zahlreiche Fachverbände, darunter auch der GIH–Bundesverband, hatten die Einführung eines bedarfsorientierten Ausweises gefordert, da er Eigentümern, Käufern und Mietern größere Sicherheit hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Energieeffizienz einer Immobilie bietet.
Während der verbrauchsorientierte Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt wird, ermittelt der bedarfsorientierte Ausweis objektive Daten, die unter Normbedingungen erfasst werden und bundesweit vergleichbar sind. „Der Verbrauchsausweis hat keine Aussagekraft, weil er keine Vergleichbarkeit bietet„, betont Michael Harjes, erster Vorsitzender des GIH–Bundesverbandes. „Selbstverständlich fällt der Energieverbrauch vorteilhafter aus, wenn eine allein stehende berufstätige Person in einer 4–Zimmer–Wohnung lebt, als wenn eine vierköpfige Familie darin wohnt.„ Beim Bedarfsausweis werden die Gebäudedaten aufgenommen, in ein EDV–Modell übertragen und ausgewertet.
Harjes gibt zu bedenken, dass die geplante Verordnung zu einer Verunsicherung der Verbraucher führen werde. Fachverbände, Architekten– und Ingenieurkammern sowie Verbraucherzentralen hätten umfassend kommuniziert, dass der Bedarfsausweis den größeren Verbraucherschutz bietet. Auch der „dena Energiepass„, den die Deutsche Energieagentur im Auftrag der Bundesministerien entwickelt hat und für den sie nach erfolgreich abgeschlossenem Feldversuch eine Markteinführungskampagne durchführt, basiert auf dem Bedarfsausweis. „Es ist abzusehen, dass viele Eigentümer sich für den preisgünstiger gehandelten Verbrauchsausweis entscheiden werden, der ihnen aber keine aussagekräftigen Daten liefert„, warnt Harjes. Das von der Immobilienwirtschaft angeführte Kostenargument sieht der GIH–Bundesverband mit Skepsis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis könne nur dann wesentlich preisgünstiger als der bedarfsorientierte erstellt werden, wenn die Besitzer die Quadratmeterzahl kennen, vor dem Betanken den Restbestand an Heizöl messen sowie erneut nach einem Jahr.
„In jedem Fall können aber keine gezielten Modernisierungsvorschläge daraus abgeleitet werden„, so Harjes. Dies jedoch würde die Verordnung fordern.
Während der verbrauchsorientierte Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt wird, ermittelt der bedarfsorientierte Ausweis objektive Daten, die unter Normbedingungen erfasst werden und bundesweit vergleichbar sind. „Der Verbrauchsausweis hat keine Aussagekraft, weil er keine Vergleichbarkeit bietet„, betont Michael Harjes, erster Vorsitzender des GIH–Bundesverbandes. „Selbstverständlich fällt der Energieverbrauch vorteilhafter aus, wenn eine allein stehende berufstätige Person in einer 4–Zimmer–Wohnung lebt, als wenn eine vierköpfige Familie darin wohnt.„ Beim Bedarfsausweis werden die Gebäudedaten aufgenommen, in ein EDV–Modell übertragen und ausgewertet.
Harjes gibt zu bedenken, dass die geplante Verordnung zu einer Verunsicherung der Verbraucher führen werde. Fachverbände, Architekten– und Ingenieurkammern sowie Verbraucherzentralen hätten umfassend kommuniziert, dass der Bedarfsausweis den größeren Verbraucherschutz bietet. Auch der „dena Energiepass„, den die Deutsche Energieagentur im Auftrag der Bundesministerien entwickelt hat und für den sie nach erfolgreich abgeschlossenem Feldversuch eine Markteinführungskampagne durchführt, basiert auf dem Bedarfsausweis. „Es ist abzusehen, dass viele Eigentümer sich für den preisgünstiger gehandelten Verbrauchsausweis entscheiden werden, der ihnen aber keine aussagekräftigen Daten liefert„, warnt Harjes. Das von der Immobilienwirtschaft angeführte Kostenargument sieht der GIH–Bundesverband mit Skepsis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis könne nur dann wesentlich preisgünstiger als der bedarfsorientierte erstellt werden, wenn die Besitzer die Quadratmeterzahl kennen, vor dem Betanken den Restbestand an Heizöl messen sowie erneut nach einem Jahr.
„In jedem Fall können aber keine gezielten Modernisierungsvorschläge daraus abgeleitet werden„, so Harjes. Dies jedoch würde die Verordnung fordern.