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Geräte-Retter-Prämie ab  sofort für Konsumentinnen und Konsumenten verfügbar

12.01.2026

Defekte Elektro- und Elektronikgeräte im Haushalt können damit günstiger repariert werden

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© RachelBostwick - pixabay.com / Waschen kann Mikroplastikfasern ablösen
Ab heute, Montag, 12. Jänner 2026, startet die Geräte-Retter-Prämie auch für Konsumentinnen und Konsumenten. Damit können defekte Elektro- und Elektronikgeräte im Haushalt wieder kostengünstig repariert werden. Ziel ist es, Reparieren attraktiver zu machen, Abfälle zu vermeiden und wertvolle Ressourcen zu schonen.

Umweltminister Norbert Totschnig betont: „Mit dem Start der Geräte-Retter-Prämie für Konsumentinnen und Konsumenten machen wir Reparieren wieder besonders attraktiv. Reparieren statt Wegwerfen ist vernünftig, spart Geld, schont Ressourcen und reduziert CO₂-Emissionen. Kreislaufwirtschaft ist in Österreich längst gelebte Realität. Sie bedeutet, qualitativ hochwertige Geräte länger zu nutzen, sie zu reparieren und wiederzuverwenden, statt sie vorschnell zu ersetzen. Und wir leisten einen wertvollen Beitrag zum Aufschwung Österreichs.“
 

Bereits jetzt ist das Interesse groß: Rund 1500 Reparaturbetriebe stehen als Partnerbetriebe zur Verfügung. Damit ist österreichweit ein dichtes Netz an qualifizierten Reparaturbetrieben gesichert. Teilnahmeanträge können weiterhin laufend gestellt werden. Gefördert werden jene Geräte, die im Haushalt am häufigsten benötigt werden und gleichzeitig viel Material binden. Dazu zählen beispielsweise Waschmaschinen, Kühlgeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger oder auch Akkuschrauber. Außerdem wird die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 130 Euro. Kostenvoranschläge werden mit bis zu 30 Euro unterstützt.

Die Abwicklung der Geräte-Retter-Prämie erfolgt einfach und vollständig digital über www.geräte-retter-prämie.at, die einzige offizielle Plattform zur Förderung. Ab 12. Jänner 2026 können Konsumentinnen und Konsumenten ihren Geräte-Retter-Bon auf der Website einfach online beantragen. Nach Eingabe der persönlichen Daten und der Bankverbindung wird der Bon per E-Mail übermittelt und kann digital oder ausgedruckt bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Alle Partnerbetriebe sind auf der Website veröffentlicht und können in einem bestimmten Umkreis gesucht werden. Der Bon ist drei Wochen gültig. Mit der Geräte-Retter-Prämie setzt das Umweltministerium einen gezielten Impuls für eine starke Reparaturkultur in Österreich.

 

Quelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Links

  • www.geräte-retter-prämie.at
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