Geplanter Kurswechsel in der Wärmewende: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz spaltet die Gemüter
Kern der Neuregelung ist der Wegfall der bisherigen Vorgabe, nach der jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Stattdessen setzt die deutsche Regierung nun auf einen Instrumentenmix:
Grüngas- und Grünölquote: Versorgungsunternehmen werden verpflichtet, fossilen Brennstoffen schrittweise nicht-fossile Alternativen beizumischen.
Ausbau der Wärmenetze: Die Förderung für Fern- und Nahwärme soll gesetzlich gestärkt und finanziell aufgestockt werden.
Technologieoffenheit: Bestehende Gasheizungen sollen durch die Beimischung grüner Gase „defossilisiert“ werden, statt sie zwingend auszutauschen.
Bioenergie-Branche: „Planungssicherheit statt Hängepartie“
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, begrüßt die Eckpunkte grundsätzlich, nun gebe es endlich Planungssicherheit. Die Kombination aus steigenden Anteilen grüner Brennstoffe und der Quote für Inverkehrbringer sei ein sinnvoller Weg, um auch den Bestand effizient umzurüsten.
„Die Potenziale sind vorhanden und wir stehen als Bioenergie bereit“, so Rostek.
Dennoch mahnt sie Nachbesserungen an: Besonders für ländliche Gebiete und Gebäudenetze auf Basis von Holz und Biogas brauche es unbürokratische Lösungen, damit deren Klimaschutzpotenzial nicht verloren gehe, wenn die feste 65-Prozent-Quote entfällt.
Massive Kritik kommt hingegen von Greenpeace. Die Umweltorganisation sieht in den Änderungen ein „riesiges Geschenk an die fossile Lobby“. Mira Jäger, Energieexpertin bei Greenpeace, warnt davor, dass vermeintlich grüne Alternativen zu Öl und Gas knapp und extrem teuer bleiben werden.
Die Hauptkritikpunkte von Greenpeace:
Verbraucherschutz: Mieter:innen könnten die Zeche zahlen, da sie keinen Einfluss auf die Heiztechnik haben, aber die steigenden Kosten für teure Öko-Brennstoffe und Netzentgelte tragen müssen.
Klimaschutz: Die Aufweichung der Regeln gefährde die sektoralen Klimaziele im Gebäudebereich massiv.
Rechtliche Bedenken: Ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Abschwächung des Gesetzes gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot (Art. 20a GG) verstoßen könnte.
Trotz der Kritik betont die Regierung, dass mit diesen Eckpunkten die „Hängepartie“ der Wärmewende beendet werden soll. Das Ziel sei es, Hausbesitzern mehr Flexibilität zu geben, während die Industrie durch die Quotenlösung in die Pflicht genommen wird.
Ob das Gesetz in dieser Form den parlamentarischen Prozess übersteht oder – wie von Umweltverbänden in einem Eilappell gefordert – doch noch stärker auf erneuerbare Energien, Elektrifizierung und Wärmepumpen ausgerichtet wird, bleibt abzuwarten.