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Gentech–Zulassung muss demokratisch, transparent und sicher sein

13.03.2006

Koexistenz–Bericht der Kommission – mehr Fragen als Antworten

Anlässlich der Vorstellung des Berichts der Kommission über die Umsetzung von nationalen Koexistenzmaßnahmen und der GVO–Diskussion im EU–Umweltministerrat erklärt die Umwelt– und Verbraucherschutzpolitikerin Hiltrud Breyer MdEP (Bündnis 90/ Die Grünen):
Es ist zu begrüssen, dass sich die Kommission endlich mit der Koexistenzfrage auseinander setzt. Sie räumt große Probleme bei der Koexistenz ein. Sie ist jedoch nicht in der Lage, in absehbarer Zeit eine Rahmengesetzgebung vorzulegen. Nur eine Handvoll Mitgliedstaaten hat bislang Koexistenzmaßnahmen ergriffen. So betragen die Sicherheitsabstandsgebote zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) und konventionellem Anbau von Rüben in Luxemburg 2000m und in den Niederlanden nur 1,5m, bei Raps in Luxemburg 3000m und in Polen nur 500m.
Obwohl die Kommission erstmals klar eingesteht, dass ökonomische Schäden durch die Vermischung von GVO–freiem Anbau mit GVO–Material entstehen, ist sie unfähig, EU–weite Haftungsregelungen vorzuschlagen.
Ein großes Manko des Berichtes ist die offensichtlich fehlende Einsicht der Kommission, dass schon bei der Zulassung der Genpflanzen ihre Koexistenzfähikgeit geprüft werden muss, da sich der Schwellenwert von 0,9% nur auf unabsichtliche und technisch unvermeidbare Verunreinigungen bezieht. Der Rat ist aufgefordert, genau dieses Problem in seiner heutigen Debatte aufzugreifen. Künftig sollten GVO nur zugelassen werden, wenn die Koexistenzfähigkeit garantiert ist. Auch müssen den Ländern und Regionen mehr Handlungsmöglichkeiten zur Schaffung gentechfreier Zonen zugestanden werden. Selbst die Kommission bestätigt in ihrem Bericht, dass gentechfreie Zonen in Europa auf enorme Unterstützung stoßen. So sind sich in Italien und Frankreich fast ein Viertel der Flächen GVO–freie Zonen.
Die schwierige Sicherstellung der Koexistenz, die fehlenden EU–weiten Haftungsregeln und die skandalöse Zulassungspraxis von GVO zeigen die längst überfällige Neuausrichtung der Zulassungspraxis von GVO–Produkten auf. Es ist ein demokratisches Unding, dass trotz fehlender Mehrheiten im Rat und ohne Mitentscheidung des Parlaments die Kommission allein über die Zulassung entscheiden kann. Die externe Überprüfung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) macht deutlich, dass die Kommission offensichtlich auch an der wissenschaftlichen Kompetenz und Unabhängigkeit der EFSA zweifelt. Diese hat in der Vergangenheit trotz alarmierender Hinweise auf Sicherheitslücken die Zulassungsanträge nur abgenickt. Die Zulassung in der Kommission und bei der EFSA hinter verschlossenen Türen und die Weigerung zur Offenlegung ökotoxikologischer Daten sind völlig unakzeptabel und gehören auf der heutigen Sitzung des Rates auf den Prüfstand. Wir brauchen dringend eine grundsätzliche Überholung und Änderung des GVO–Zulassungsverfahrens.
Es ist nun High–Noon für die GVO–Politik. Die breite Bevölkerung lehnt Gentech–Lebensmittel ab. Es ist eine Verspottung des Verbrauchers, dass die Kommission sowohl Vorsorgeprinzip als auch Sicherheit von Verbrauchern, Produzenten und Umwelt mit Füßen tritt und GVO auf den Markt presst. Der Druck einiger Mitgliedstaaten auf die Kommission zeigt, dass diese nicht länger den Kopf in den Sand stecken kann vor der dringenden Notwendigkeit, die GVO–Politik auf Vorsorgeprinzip, Transparenz und Demokratie aufzubauen.
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13.03.2006 | Autor*in: holler
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