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Gebäuderichtlinie: Sanierte Gebäude erzeugen weniger Co2

13.03.2024

EU–Parlament nimmt Maßnahmen für geringere Energierechnungen und mehr Klimaschutz an

© Hans Braxmeier – pixabay.com / Effiziente Gebäudesanierung macht Sinn
© Hans Braxmeier – pixabay.com / Effiziente Gebäudesanierung macht Sinn

Maßnahmen für geringere Energierechnungen und mehr Klimaschutz

Brüssel– Am Dienstag nahm das Europäische Parlament bereits mit dem Rat vereinbarte Pläne an, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken.
Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Außerdem sollen mehr Gebäude mit den schlechtesten Werten renoviert werden, und auch der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz soll besser werden.
Emissionsreduktionsziele
Ab 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Die Mitgliedstaaten können dabei das Lebenszyklus–Treibhauspotenzial eines Gebäudes berücksichtigen, das das Treibhauspotenzial der für den Bau verwendeten Produkte von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung umfasst.
Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % senken.
Nach der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 16 % und bis 2033 26 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass sie die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.
Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.
Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung
Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme– und Kälteversorgung ergreifen: Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab 2025 dürfen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. Weiter zugelassen sind dagegen finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen beispielsweise Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden.
Ausnahmen
Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich, und die EU–Staaten können beschließen, auch Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.
Der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, Irland), meint: „Diese Richtlinie veranschaulicht eindrucksvoll, dass Klimapolitik wirkliche und bedeutende Vorteile für die sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft bieten kann. Das Gesetz wird dazu beitragen, die Energiekosten zu reduzieren und die Ursachen der Energiearmut zu bekämpfen, während es gleichzeitig Tausende von hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen in der gesamten EU geschaffen werden. Mit einem Anteil von 36 % an den CO2–Emissionen in Europa wird der Europäische Green Deal um eine absolut wichtige Säule ergänzt. Das heutige Ergebnis zeigt, dass das Parlament weiterhin einen Grünen Deal unterstützt, der gleichermaßen fair und ehrgeizig ist.“
Hintergrundinformationen
Nach Angaben der Europäischen Kommission sind die Gebäude in der EU für 40 % unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, der zum Paket „Fit für 55“ gehört. Das europäische Klimagesetz vom Juli 2021 machte die Ziele für 2030 und für 2050 EU–weit rechtsverbindlich.
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13.03.2024 | Autor*in: holler
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