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Gasbohrungen in Molln rechtswidrig

09.01.2025

Umweltdachverband und Naturschutzbund begrüßen VfGH-Urteil: Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit gestärkt - VfGH stärkt Rechtsstaatlichkeit im Umweltschutz - OÖ Naturschutzgesetz muss saniert werden

Erdgas
Gasbohrung © anita_starzycka pixabay.com

Wie  gestern bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem richtungsweisenden Urteil den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden nach dem OÖ Naturschutzgesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Die Beschwerde des Umweltdachverbandes (UWD) und des Naturschutzbundes Österreich hätte somit die Gasbohrungen im Winter 2024 aufgrund ihrer aufschiebenden Wirkung vorerst eigentlich verhindern sollen. Das Landesverwaltungsgericht muss nun den Bescheid der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich, in dem die aufschiebende Wirkung abgewiesen wurde, aufheben.

Während das Beschwerdeverfahren gegen den Genehmigungsbescheid für die Gasbohrung am Naturschutzgebiet Jaidhaus weiterhin offen ist, liegt bereits ein neuer Bescheid zur Fortführung weiterer Tests des Betreibers bei der Behörde vor. „Der VfGH hat mit seinem Erkenntnis den Rechtsschutz und das Rechtsstaatsprinzip gestärkt. Dieses Urteil gilt mit sofortiger Wirkung, ist ein großer Erfolg für den Umweltschutz und - nicht minder wichtig - für einen grundsätzlich effektiven Rechtsschutz in Österreich im Sinne der Aarhus-Konvention. Ein pauschaler Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden könnte irreversible Schäden für bestehende Ökosysteme bedeuten - noch bevor über die endgültige Rechtskonformität eines Projektes entschieden wurde. Im konkreten Fall wurden durch die Gas-Probebohrungen in Molln unter Schutz stehende Naturgebiete nahe des Nationalparks Kalkalpen massiv bedroht - das Urteil des VfGH macht klar, dass dies ohne die endgültige rechtliche Klärung nicht hätte passieren dürfen“, betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
 

Handlungsbedarf: Sanierung des OÖ Naturschutzgesetzes überfällig

Durch die Entscheidung des VfGH wird nun der umstrittene § 43a des OÖ Naturschutzgesetzes, der den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden vorsah, außer Kraft gesetzt. Die Genehmigung der Gasprobebohrung ruht damit auf einer verfassungswidrigen Grundlage. „Das Urteil zeigt klar auf, dass die bisherigen Eingriffe nicht hätten stattfinden dürfen. Es ist nun zwingend notwendig, das OÖ Naturschutzgesetz zu reformieren, um künftig derartige rechtswidrige Eingriffe in die Natur zu verhindern und den effektiven Rechtsschutz im Einklang mit der Aarhus-Konvention und dem Rechtsstaatsprinzip weiter zu stärken. Es darf nicht sein, dass Interessen eines ausländischen Bergbauunternehmens Vorrang vor dem Schutz unserer wertvollsten Naturgebiete haben. Weitere geplante Tests sind damit unzulässig, bis das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über die Beschwerde gegen den Bescheid entschieden hat“, sagt Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes Österreich.

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