Forderung eines Wiener Bürgers: zu hohe Bürokratie bei Photovoltaik– Anlagen– Einreichung
Wer glaubt, er kann sich eine Photovoltaik–Anlage auf das Dach montieren, zum Beispiel in Form von Solardachziegeln (www.solardachstein.com) – und das ohne bürokratischen Aufwand, wird eines besseren belehrt. Wir erzählen Ihnen hier kurz eine aktuelle Geschichte eines Wiener Bürgers.
Ein Wiener Bürger hat sich Solardachziegeln mit 3 kWp Leistung von einem konzessionierten Elektrounternehmen und einer Dachdeckerei auf das Dach montieren lassen. Diese Anlage hat er bei dem Wiener Stromnetzbetreiber Wienenergie gemeldet.
Da es sich nur um eine Dachdeckung handelte, musste nicht um eine Baugenehmigung angesucht werden.
Laut Ökostromverordnung, hat der Engagierte die Anlage ebenfalls bei der Magistrats Abteilung 64 (MA64) eingereicht und um "Anerkennung" der Ökostromanlage gebeten. Als Einreichunterlagen wurden die Rechnungen der Unternehmen mitgeschickt.
Die MA64 informierte ihn, dass die Anlage genehmigt gehört, bevor diese "anerkannt" werden kann. Nachverlangt wurde unter anderem noch das Sicherheitsprotokoll, welches er daraufhin der MA64 zusendete.
Danach hatte die MA64 auf Kosten des Bürgers (=Einreichers) eine mündliche
Verhandlung einberufen. Eingeladen wurden
** Bezirksvorstehung für den 23. Bezirk
** WIENSTROM GmbH
** Arbeitsinspektorat für den 6. Aufsichtbezirk
** MA 19
** MA 36–B
** Nachbar
Zur Verhandlung kamen die MA64, der Nachbar sowie (teilweise mehrere) Vertreter der oben genannten Behörden.
Am Ende der Verhandlung fragte der Engagierte die MA64, ob er jetzt noch einmal wegen der "Anerkennung" einreichen muss, da das jetzt nur eine
Genehmigungsverhandlung war. Als Antwort bekam er ein "JA" und weiters,
dass das Genehmigungsverfahren noch einige Zeit dauern wird. Sobald er den Genehmigungsbescheid bekommt, muss er dann ebenfalls bei der MA64 um "Anerkennung" der Photovoltaik Anlage als Ökostromanlage einreichen. Einreichungsunterlagen sind die gleichen beizufügen wie bei der ersten Einreichung um Genehmigung.
Ob es dann bei der "Anerkennung" wieder eine mündliche Verhandlung geben wird, ist noch nicht klar. Auch nicht wie viel die Genehmigungsverhandlung
gekostet hat.
Der Gebührenbescheid wurde zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht zugestellt.
Fazit: Wenn jede Anerkennung einer Photovoltaik–Anlage so bürokratisch ist und keine Gesetzesänderungen gemacht werden, wird der versprochene Beamten–
und Bürokratieabbau wohl nicht stattfinden. Genausowenig werden sich andere Bürger ermutigen lassen selbst eine Anlage zu installieren, wenn sich diese durch so einen Bürokratie–Dschungel "durcharbeiten" müssen.
Wir werden Sie, liebe Oekonews Leser, auf dem Laufenden halten.
Martin Morocutti für oekonews.
Ein Wiener Bürger hat sich Solardachziegeln mit 3 kWp Leistung von einem konzessionierten Elektrounternehmen und einer Dachdeckerei auf das Dach montieren lassen. Diese Anlage hat er bei dem Wiener Stromnetzbetreiber Wienenergie gemeldet.
Da es sich nur um eine Dachdeckung handelte, musste nicht um eine Baugenehmigung angesucht werden.
Laut Ökostromverordnung, hat der Engagierte die Anlage ebenfalls bei der Magistrats Abteilung 64 (MA64) eingereicht und um "Anerkennung" der Ökostromanlage gebeten. Als Einreichunterlagen wurden die Rechnungen der Unternehmen mitgeschickt.
Die MA64 informierte ihn, dass die Anlage genehmigt gehört, bevor diese "anerkannt" werden kann. Nachverlangt wurde unter anderem noch das Sicherheitsprotokoll, welches er daraufhin der MA64 zusendete.
Danach hatte die MA64 auf Kosten des Bürgers (=Einreichers) eine mündliche
Verhandlung einberufen. Eingeladen wurden
** Bezirksvorstehung für den 23. Bezirk
** WIENSTROM GmbH
** Arbeitsinspektorat für den 6. Aufsichtbezirk
** MA 19
** MA 36–B
** Nachbar
Zur Verhandlung kamen die MA64, der Nachbar sowie (teilweise mehrere) Vertreter der oben genannten Behörden.
Am Ende der Verhandlung fragte der Engagierte die MA64, ob er jetzt noch einmal wegen der "Anerkennung" einreichen muss, da das jetzt nur eine
Genehmigungsverhandlung war. Als Antwort bekam er ein "JA" und weiters,
dass das Genehmigungsverfahren noch einige Zeit dauern wird. Sobald er den Genehmigungsbescheid bekommt, muss er dann ebenfalls bei der MA64 um "Anerkennung" der Photovoltaik Anlage als Ökostromanlage einreichen. Einreichungsunterlagen sind die gleichen beizufügen wie bei der ersten Einreichung um Genehmigung.
Ob es dann bei der "Anerkennung" wieder eine mündliche Verhandlung geben wird, ist noch nicht klar. Auch nicht wie viel die Genehmigungsverhandlung
gekostet hat.
Der Gebührenbescheid wurde zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht zugestellt.
Fazit: Wenn jede Anerkennung einer Photovoltaik–Anlage so bürokratisch ist und keine Gesetzesänderungen gemacht werden, wird der versprochene Beamten–
und Bürokratieabbau wohl nicht stattfinden. Genausowenig werden sich andere Bürger ermutigen lassen selbst eine Anlage zu installieren, wenn sich diese durch so einen Bürokratie–Dschungel "durcharbeiten" müssen.
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Martin Morocutti für oekonews.