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Finanzhilfe für den Schutz der Ozonschicht

22.11.2008

Die Vertragsparteien zur Wiener Konvention und zum Montrealer Protokoll beschließen ein 400 Mio. US–Dollar Paket für Entwicklungsländer sowie die Durchführung von Pilotprojekten

ja © www.agendax.at
ja © www.agendax.at
Bei der diesjährigen internationalen Ozonkonferenz in Doha/Katar einigten sich die Vertragsstaaten auf eine Finanzhilfe für Entwicklungsländer in der Höhe von 400 Millionen US–Dollar für den Multilateralen Fonds. Damit wird die technische Umstellung von der Produktion von Stoffen, die die Ozonschicht gefährden, auf Alternativen unterstützt. "Diese Einigung zeigt, dass Klimaschutz und der Schutz der Ozonschicht auch in Zeiten der globalen Finanzkrise wichtige Themen bleiben. Die Industriestaaten haben dabei eine klare Verantwortung und gezeigt, dass sie auch bereit sind, diese zuübernehmen", so Umweltminister Josef Pröll anlässlich der 20. Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll sowie der 8. Vertragsstaatenkonferenz zur Wiener Konvention.
Die vom 16. bis 20. November 2008 dauernde Konferenz brachte auch Beschlüsse zum Ausstieg aus der Produktion von FCKW, die bei Asthmasprays (MDIs) zum Einsatz kommen, sowie zum endgültigen Ausstieg aus FCKW–haltigen Pharmaprodukten in Entwicklungsländern. Darüber hinaus einigten sich die Vertragsstaaten auf die Durchführung von Pilotprojekten zur Sammlung, Lagerung und Zerstörung von Ozon abbauenden Stoffen in Entwicklungsländern. Dazu wurde auch ein internationales Expertentreffen im nächsten Jahr vereinbart.
Zur weiteren Reduktion der Methylbromidmenge gab es ebenfalls eine Einigung. Das Pestizid wird vor allem im landwirtschaftlichen Bereich eingesetzt und für den Export in Entwicklungsländer produziert.
Die Vertragsparteien befassten sich auch mit dem Problem der klimaschädigenden Alternativen zu bisherigen Kälte– und Treibmitteln, den sogenannten F–Gasen. Um dafür eine Lösung zu finden, wurde von den Konferenzteilnehmern die Abhaltung eines Workshops im Frühjahr 2009 beschlossen, an dem auch Experten aus dem Bereich der Klimarahmenkonvention teilnehmen sollen. Als F–Gase gelten fluorierte Treibhausgase, die statt den Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW, HFCKW) eingesetzt werden. Sie haben den Nachteil, dass sie ein hohes Treibhausgaspotenzial besitzen.
Die Wiener Konvention wurde 1985 zum Schutz der Ozonschicht unterzeichnet. Dabei hat man sich auf Forschungs–, Beobachtungs– und Informationsmaßnahmen geeinigt. In Folge wurde 1987 das Montrealer Protokoll zur Halbierung der Produktion von FCKW beschlossen, das mittlerweile von 193 Ländern ratifiziert wurde.
Quelle: Lebensministerium

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22.11.2008 | Autor*in: holler
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