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Europäischer Rechnungshof kritisiert mangelnde Transparenz bei EU-Finanzierung von NGOs

08.04.2025

Prüfer bemängeln unvollständige Informationen, intransparente Vergabeverfahren und unzureichende Kontrollen.

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© Lena Balk auf unsplash

Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die in verschiedenen Politikfeldern der EU tätig sind, haben zwischen 2021 und 2023 mehr als 7 Milliarden Euro an EU-Mitteln erhalten – doch wie genau dieses Geld verwendet wurde, bleibt oft im Dunkeln. Das zeigt ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofs. Die Prüfer bemängeln insbesondere unvollständige Informationen, intransparente Vergabeverfahren und unzureichende Kontrollen.
 

Lückenhafte Daten, unklare Rollen

Insgesamt flossen 7,4 Milliarden Euro an NGOs: 4,8 Milliarden direkt von der EU-Kommission, 2,6 Milliarden von den Mitgliedstaaten. Doch diese Zahlen seien laut Rechnungshof mit Vorsicht zu genießen – die Datenlage sei bruchstückhaft, ein verlässlicher Überblick fehle. Auch die Verteilung der Gelder ist nicht nachvollziehbar: Es ist unklar, ob bestimmte Organisationen überproportional profitieren.

„Transparenz ist entscheidend, um eine glaubwürdige Beteiligung von NGOs an der Politikgestaltung der EU sicherzustellen“, betont Laima Andrikienė, zuständiges Mitglied des Rechnungshofs. Zwar habe sich die Situation seit der letzten Prüfung verbessert, doch ein klares Bild über die Empfänger und Verwendungszwecke der Mittel gebe es weiterhin nicht.
 

Interessenvertretung bleibt im Schatten

Ein besonderer Kritikpunkt: Viele NGOs sind im Bereich Lobbying und Interessenvertretung aktiv, doch diese Tätigkeiten werden in der EU-Finanzierung nicht systematisch erfasst oder offengelegt. Erst im Laufe der laufenden Prüfung habe die EU-Kommission eine neue Vorgabe eingeführt: Demnach dürfen Organisationen in Fördervereinbarungen nicht mehr verpflichtet werden, Lobbyarbeit gegenüber EU-Institutionen zu leisten.

Allerdings fehlt es weiterhin an Kontrolle: Ob eine geförderte NGO tatsächlich die Grundwerte der EU – etwa Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit – achtet, wird nicht systematisch geprüft. Die Kommission verlässt sich hier meist auf Eigenerklärungen. Auch die Herkunft weiterer Finanzierungsmittel der NGOs bleibt unbeachtet – dabei könnten diese Hinweise darauf geben, welche Interessen im Hintergrund stehen.


Uneinheitliche Definition erschwert Kontrolle


Ein zusätzliches Problem ist die uneinheitliche Definition von NGOs in der EU. Zwar wurde 2024 erstmals eine EU-weite Definition eingeführt – NGOs gelten demnach als gemeinnützige, unabhängige Einrichtungen –, doch in der Praxis bleibt die Einstufung unklar. Organisationen können sich selbst als NGO deklarieren, ohne dass die EU-Kommission deren Status ausreichend überprüft. So wurde beispielsweise ein Forschungsinstitut mit ausschließlich staatlicher Leitung dennoch als NGO eingestuft.


Politischer Druck wächst
 

Der Ruf nach strengeren Regeln und mehr Transparenz ist nicht neu – und wurde durch den „Katargate“-Skandal 2022 nochmals lauter. Auch das Europäische Parlament fordert seit Langem mehr Kontrolle über die Verwendung von EU-Geldern, insbesondere durch NGOs. Der neue Bericht des Rechnungshofs bedient damit ein gestiegenes Interesse von Öffentlichkeit und Politik.

Zwischen 2021 und 2023 erhielten über 12.000 NGOs Förderungen aus Programmen wie dem Europäischen Sozialfonds Plus, Horizont Europa, dem Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) oder dem Umweltprogramm LIFE. Ein erheblicher Teil der Mittel ging jedoch an eine vergleichsweise kleine Gruppe von Organisationen.
 

Fazit des Rechnungshofs
 

Trotz Fortschritten bleibt die EU-Finanzierung von NGOs intransparent. Es fehlen einheitliche Standards, zuverlässige Daten und wirksame Kontrollmechanismen. Der Europäische Rechnungshof warnt: Ohne grundlegende Reformen könnten Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die EU Schaden nehmen.

Der vollständige Bericht mit dem Titel „Transparenz der EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen: Trotz Fortschritten gibt es noch immer keinen verlässlichen Überblick“ (Sonderbericht 11/2025) ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.

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