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EuGH-Verfahren zur S1-Lobauautobahn: Generalanwältin stärkt Position der Projektgegner

22.05.2026

Derzeit dürften keine weiteren Bewilligungen erteilt werden,

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© kai Stachowiak - pixabay.com

Wien – Im laufenden Verfahren rund um die geplante S1-Lobauautobahn sieht die Umweltorganisation VIRUS ihre Rechtsposition durch die Schlussanträge der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) deutlich gestärkt. Nach Ansicht von VIRUS bestätigen die heute veröffentlichten Empfehlungen des Höchstgerichts die bisherigen Argumente der Projektgegner sowie der EU-Kommission.
 

VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm erklärte, die Generalanwältin habe bei allen drei Vorlagefragen die Auffassung vertreten, dass in den zugrunde liegenden Verfahren zum Lobautunnel derzeit keine weiteren Bewilligungen erteilt werden dürften. Zwar handle es sich bei den Schlussanträgen formal nur um Empfehlungen an den Gerichtshof, in der Mehrzahl der Fälle folge der EuGH jedoch der Argumentation der Generalanwält:innen.
 

Ein endgültiges Urteil wird nach Einschätzung von VIRUS im Herbst erwartet. 


Kritik an Asfinag und Verkehrsministerium
 

Scharfe Kritik übt die Umweltorganisation an der Asfinag und dem Verkehrsministerium. Laut VIRUS gebe es seit längerer Zeit Versuche, das Verfahren zu beeinflussen beziehungsweise zu verzögern. Ziel sei es demnach, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dazu zu bewegen, seinen Antrag auf Vorabentscheidung zurückzuziehen.
 

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob für die Änderungen des Bundesstraßengesetzes in den Jahren 2006 und 2011 eine Strategische Umweltprüfung (SUP) hätte durchgeführt werden müssen. Diese Prüfung war damals unterblieben.
 

Rehm wirft den zuständigen Stellen vor, diesen Fehler nun mit einem nachträglichen „Screening“ reparieren zu wollen, das jedoch ergebnisoffen hätte durchgeführt werden müssen. Stattdessen sei pauschal festgestellt worden, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten gewesen seien – trotz gegenteiliger Hinweise, die laut VIRUS sogar aus neu erstellten Asfinag-Unterlagen hervorgingen.

 

„Der alte Pfusch der unterlassenen Strategischen Umweltprüfung soll nun durch neuen Pfusch geheilt werden“, kritisierte Rehm.  


Bundesverwaltungsgericht kündigt Verhandlung an
 

Das Bundesverwaltungsgericht habe sich bislang jedoch nicht auf diese Linie eingelassen, betont VIRUS. Stattdessen wurde ein Parteiengehör eingeleitet und für Ende Juni eine Gerichtsverhandlung angekündigt.
 

Besonders kritisch sieht die Umweltorganisation mögliche Interventionen der Republik Österreich und der Asfinag direkt beim Europäischen Gerichtshof. In den Schlussanträgen der Generalanwältin seien entsprechende Mitteilungen erwähnt worden, die laut VIRUS außerhalb der üblichen Verfahrensordnung und damit intransparent erfolgt seien.
 

Die Generalanwältin halte in ihren Ausführungen ausdrücklich fest, dass das Bundesverwaltungsgericht prüfen müsse, ob die Anforderungen der europäischen SUP-Richtlinie nachträglich erfüllt wurden. Gleichzeitig gehe sie angesichts des Umfangs des Projekts von erheblichen möglichen Umweltauswirkungen aus.
 

Nach Einschätzung von VIRUS deutet die Stellungnahme außerdem darauf hin, dass zusätzliche Prüfschritte notwendig gewesen wären – Schritte, die in den bisherigen „Heilungsversuchen“ jedoch nicht vorgesehen gewesen seien.
 

Damit könnte das EuGH-Verfahren weitreichende Folgen für das umstrittene Infrastrukturprojekt und dessen weitere Genehmigungen haben.

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