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EuGH muss Etikettenschwindel mit Taxonomie-Verordnung beenden

23.10.2024

Anhörung bestätigt: Atomkraft und Erdgas müssen aus dem Delegierten Rechtsakt gestrichen werden

© EC - Audiovisual Service, Mauro Bottaro
© EC - Audiovisual Service, Mauro Bottaro
"Man stelle sich vor, die EU-Kommission würde anordnen, dass Bio- Labels auf konventionelle Lebensmittel gepickt werden, weil die Versorgung an Biolebensmittel noch nicht 100 Prozent erreicht hat? Genau das hat die EU-Kommission im delegierten Rechtsakt der Taxonomie gemacht und täuscht damit Nachhaltigkeit vor, die es bei Atomkraft und Erdgas schlichtweg nicht gibt", sagt Martin Litschauer, Anti-Atom-Sprecher der Grünen, und erläutert: "Die Taxonomie- Verordnung entspricht einem Nachhaltigkeitslabel für Finanzprodukte. Wenn dort nicht nachhaltige Energieformen wie Atomkraft und Erdgas für eine bestimmte Zeit toleriert werden, ist das Greenwashing. Das können wir nicht akzeptieren".
Das Klimaschutzministerium hat auf einstimmigen Beschluss des Nationalrats für Österreich Klage gegen den Beschluss des delegierten Rechtsaktes zur Taxonomie vor dem Gericht der Europäischen Union eingebracht. Am Montag und Dienstag fand die Anhörung zu dieser Klage beim EuGH statt. "Es ist wichtig, dass der EuGH nun rasch entscheidet und diesen schwerwiegenden Etikettenschwindel beendet, um endlich Investitionssicherheit für die Energiewende zu schaffen. Denn solange Atomkraft und Erdgas in der Taxonomie enthalten sind, wird es auch kein Vertrauen in dieses Label geben und das gefährdet auch die Investitionen in die Erneuerbaren Energieträger", sagt Litschauer.
Die Taxonomie ist eine Frage der Glaubwürdigkeit nicht der Versorgungssicherheit. Die Taxonomie soll "grüne" Finanzprodukte zertifizieren, also nachhaltige Energieformen ausweisen. "Die Europäische Kommission hat Kernenergie und Gas als ,Brückentechnologie' mit Ablaufdatum als ,grün' deklariert und damit gleichzeitig bestätigt, dass diese Technologien nicht nachhaltig sind, denn sonst hätten sie ja kein Ablaufdatum im delegierten Rechtsakt. Marode Atomkraftwerke, wie jene in Frankreich, bergen massive Risiken für die Bevölkerung vor Ort und sollten nicht unter dem Deckmantel des Klimaschutzes zusätzlich finanziert werden. Atomenergie und Erdgas sind weder nachhaltig, noch machen uns diese Energieträger unabhängig, wie die vielen Importe von Gas und Uran aus Russland zeigen. "Die Streichung von Atomkraft und Erdgas aus der Taxonomie wäre übrigens kein Verbot dieser Kraftwerke, wie es manche darzustellen versuchen. Die Versorgungssicherheit wird dadurch also in keiner Weise gefährdet. Wenn aber Gas und Atom nicht gestrichen werden, dann ist das der größte Etikettenschwindel der EU und gefährdet die Finanzierung der Energiewende", sagt Litschauer.

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23.10.2024 | Autor*in: holler
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