EU verschärft Druck auf Österreich wegen Aarhus-Konvention
Im Zentrum stehen weiterhin erhebliche Defizite beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Kritisiert werden insbesondere fehlende wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Verordnungen sowie unzureichender vorläufiger Rechtsschutz beim Schutz streng geschützter Arten. Das Verfahren läuft bereits seit 2014; als nächste Stufe droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof samt möglicher Strafzahlungen.
„Die Vorgaben sind seit Jahr und Tag klar und unbestritten. Dass die Kommission nun nachschärfen muss, zeigt, dass Österreich beim Rechtsschutz im Umweltrecht massive Lücken hat, die dringend geschlossen werden müssen“, sagt Gregor Schamschula, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO.
ÖKOBÜRO – die Allianz aus 21 Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen – hat das Verfahren mitinitiiert und die bestehenden Defizite in einer aktuellen Kurzstudie aufgearbeitet. Demnach entstehen Rechtsschutzlücken vor allem dort, wo Eingriffe über kurzfristige Verordnungen statt über anfechtbare Bescheide geregelt werden. Diese laufen oft ab, bevor Gerichte überhaupt entscheiden können. Zusätzlich fehlen effektive Rechtsmittel gegen behördliche Unterlassungen sowie gegen bestimmte Pläne und Programme.
Die Organisation fordert daher ein einheitliches Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz nach deutschem Vorbild. Dieses solle die bestehenden zersplitterten Regelungen bündeln und die Rechtsschutzlücken schließen. „Österreich hat es nun selbst in der Hand, ein EuGH-Verfahren samt Strafzahlungen abzuwenden und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Schamschula.
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