EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien nach 2030: Feedback gesucht!
Der Rahmen für erneuerbare Energien im nächsten Jahrzehnt soll eine zuverlässige, bezahlbare und heimische Energieversorgung für die europäischen Bürger und die Industrie gewährleisten und sicherzustellen, dass erneuerbare Energien kosteneffizient und nachhaltig zur Erreichung des EU-Klimaziels für 2040 beitragen. Der Anteil erneuerbarer Energien am EU-Energiemix hat sich zwar in den letzten 13 Jahren verdoppelt und 2024 25,2 % erreicht, aber zur Erreichung der langfristigen Ziele der EU ist eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien notwendig. Dazu müssen erneuerbare Energien nicht nur im Stromsektor sondern über alle Sektoren – vom Verkehr über Heizung und Kühlung bis hin zur Industrie – besser integriert werden.
Der Rahmen für erneuerbare Energien wird parallel zu einem neuen Rahmen für Energieeffizienz entwickelt. Er baut unter anderem auf dem Clean Industrial Deal, dem Aktionsplan für bezahlbare Energie, dem Aktionsplan für Elektrifizierung und der Strategie für Heizung und Kühlung auf. Die Frist endet am 16. April, die öffentliche Konsultation am 12. Juni 2026.
Hintergrund
Die erstmals 2009 eingeführte Richtlinie über erneuerbare Energien schafft einen Rahmen und legt Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien in der EU fest. Um die Energiewende zu beschleunigen, wurde die Richtlinie 2018 und erneut 2023 überarbeitet. Die überarbeitete Richtlinie sieht ein verbindliches Ziel von mindestens 42,5 % erneuerbarer Energien im EU-Energiemix bis 2030 vor, mit dem Ziel, 45 % zu erreichen. Sie stärkt zudem die Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien durch verschiedene Maßnahmen, beispielsweise zur Verbesserung von Finanzierungs- und Förderprogrammen, zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau erneuerbarer Energien, zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, zur Steigerung der Effizienz der Systemintegration und Elektrifizierung, zur Förderung der Dekarbonisierung von Endverbrauchssektoren, zur Unterstützung innovativer Technologien und zur Förderung der Nachhaltigkeit von Bioenergie.