EU-Parlament lockert Regeln für Neue Gentechnik: Kritik an fehlender Kennzeichnung und Patent-Schutz
Straßburg/Wien - Mit seiner heutigen Entscheidung zur Neuregelung der Neuen Gentechnik (NGT) hat das Europäische Parlament eine der umstrittensten agrarpolitischen Debatten der vergangenen Jahre neu entfacht. Kritiker sprechen von einem Rückschritt für Transparenz, Biodiversität und die Rechte von Konsument:innen.
Besonders scharf reagiert die Saatgut- und Biodiversitätsorganisation ARCHE NOAH. Die Entscheidung sei „ein schwarzer Tag für die Vielfalt“, erklärt Saatgutexpertin Dagmar Urban. Das Parlament habe eine historische Chance verpasst, die Patentierung von Saatgut wirksam einzuschränken und damit einer zunehmenden Konzentration im Saatgutmarkt entgegenzuwirken.
Im Zentrum der Kritik steht die Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen aus Neuer Gentechnik. Nach Ansicht von ARCHE NOAH bleiben solche Pflanzen trotz der neuen Verordnung grundsätzlich patentierbar. Abänderungsanträge, die Patente auf Saatgut einschränken sollten, fanden im Parlament keine Mehrheit.
„Neue Gentechnik bedeutet in vielen Fällen vor allem patentiertes Saatgut“, sagt Urban. Patente stärkten die Position großer Agrarkonzerne und erschwerten kleineren Züchtungsbetrieben den Zugang zu genetischem Material. Weltweit existieren bereits rund 2.000 Patentanträge auf Pflanzen aus Neuer Gentechnik. Zusätzlich sorgen Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen immer wieder für Kritik, obwohl solche Schutzrechte in Europa eigentlich nicht vorgesehen sind.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Kennzeichnung. Nach dem neuen Rechtsrahmen sollen viele Produkte aus Neuer Gentechnik künftig nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Damit entfällt aus Sicht zahlreicher Organisationen ein wichtiges Instrument für Transparenz und Verbraucherinformation.
Die Initiative Enkeltaugliches Österreich (ETÖ) spricht von einer „Hiobsbotschaft für die Souveränität des europäischen Lebensmittelsystems“. Konsumentinnen und Konsumenten könnten künftig nicht mehr umfassend nachvollziehen, ob Lebensmittel mithilfe Neuer Gentechnik hergestellt wurden.
„Bio bietet künftig eine noch deutlichere Orientierung in einer zunehmend komplexen Lebensmittelwelt“, erklärt Markus Leithner, Strategischer Leiter von ETÖ. Da gentechnische Verfahren im Biolandbau weiterhin ausgeschlossen bleiben, gewinne das Bio-Siegel als Orientierungshilfe weiter an Bedeutung.
Auch die ARGE Gentechnik-frei sieht die Entscheidung äußerst kritisch. Geschäftsführer Florian Faber wirft dem Europaparlament vor, den Interessen großer Biotechnologieunternehmen Vorrang vor den Forderungen von Konsument:innen, Umweltorganisationen und Teilen der Lebensmittelwirtschaft gegeben zu haben.
„Das Europäische Parlament hat die Chance verpasst, Transparenz und Wahlfreiheit dauerhaft abzusichern“, sagt Faber. Die Mehrheit der Branche habe sich für eine durchgängige Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und wirksame Regelungen gegen Pflanzenpatente ausgesprochen.
Nach Einschätzung der ARGE Gentechnik-frei werden Qualitätszeichen künftig noch wichtiger. Wer sicher sein wolle, dass Lebensmittel ohne gentechnische Verfahren hergestellt wurden, könne sich künftig vor allem auf Bio-Produkte oder die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik hergestellt“ verlassen.
Trotz des Beschlusses ist die Debatte keineswegs beendet. Mehrere Rechtsgutachten sehen offene europarechtliche und völkerrechtliche Fragen. Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits signalisiert, eine Überprüfung der Verordnung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Betracht zu ziehen.
Zudem wird die neue Regelung nicht sofort wirksam. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren müssen zunächst zahlreiche technische und administrative Vorgaben ausgearbeitet werden. Dazu zählen Dokumentations- und Kontrollsysteme, Registerführung sowie Regelungen für das Monitoring.
Auch die Frage, wie gentechnikfreie Produktionssysteme künftig geschützt werden können, bleibt offen.
ARCHE NOAH fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich weiterhin gegen die Patentierung von Pflanzen einzusetzen. Gesundheitsministerin Korinna Schumann solle eine Klage gegen die EU-Verordnung prüfen, während Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Wirtschaftsminister Peter Hanke auf europäischer Ebene strengere Regeln gegen Saatgutpatente verlangen sollten.
Für die Kritiker steht fest: Die heutige Entscheidung verändert den Rechtsrahmen für die Neue Gentechnik grundlegend. Die politische und gesellschaftliche Debatte über Transparenz, Patente und die Kontrolle über die Lebensmittelproduktion dürfte Europa jedoch noch lange beschäftigen.