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EU-Parlament: Keine Mehrheit im Ausschuss für das vorgeschlagene EU-nature restoration law

27.06.2023

Nach einer langen Abstimmung gibt es unter den Europaabgeordneten im Umweltausschuss keine Mehrheit für den geänderten Kommissionsvorschlag für ein Naturschutzgesetz.

© pixabay.com /  Flusslandschaft
© pixabay.com / Flusslandschaft
Nach Abstimmungen über Änderungen am Kommissionsvorschlag am 15. Juni, und Fortsetzung am Dienstag, 27. Juni, lehnte der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit das vorgeschlagene EU-nature restoration law in der geänderten Fassung ab. Die Schlussabstimmung ergab 44 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen. Die EVP, Liberale und Abgeordnete der rechten Fraktion stimmten dagegen.
Zum Ausgang der Abstimmung kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR): „Heute ist ein desaströser Tag für den Naturschutz in Europa. Mit der ausgesprochen knappen Ablehnung des bereits stark abgeschwächten Verordnungstextes für ein „Nature Restoration Law“ im Umweltausschuss des Europaparlaments wurde die Chance vertan, sich zu einem zentralen Bestandteil des europäischen Green Deals zu bekennen. Mit diesem verantwortungslosen Verhalten sprechen sich die Abgeordneten vor allem der EVP-Fraktion nicht nur gegen eine Stärkung unserer natürlichen Lebensgrundlagen aus, sondern sie schwächen damit auch die langfristige Existenzgrundlage der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Zusätzlich brüskieren sie mit ihrem Abstimmungsverhalten die zahlreichen EU-Mitgliedstaaten, die das Nature Restoration Law mit breiter Mehrheit im Ministerrat vergangene Woche unterstützt haben. Wir setzen nun auf die Plenarabstimmung am 12. Juli und erwarten, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten doch noch für weitere Verhandlungen zu dieser dringend erforderlichen Verordnung einsetzen wird.“
Durch das Nature Restoration Law soll sich Europa zur Wiederherstellung der Natur und Ökosysteme verpflichten. Diese wegweisende Gesetzesinitiative stellt einen Rahmen bereit, um Europas Biodiversitätsverlust zu stoppen. Die Ablehnung des Gesetzes im Umweltausschuss ist ein gravierendes Versäumnis: Die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise sowie die Wiederherstellung der Natur und ihrer Widerstandsfähigkeit sind von essenzieller Bedeutung für uns Menschen, unsere Gesundheit und auch unser Wirtschaftssystem. Denn die Wiederherstellung bedroht nicht die Ernährungssicherheit, sondern stellt sie langfristig sicher. "Das Gesetz sieht vor, 20 % aller Land-, Süßwasser- und Meeresgebiete der Union bis 2030 und mindestens 30 % der geschädigten Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Indem wir den Flüssen wieder Raum geben, Wälder wieder aufforsten, naturnaher bewirtschaften und versiegelte Flächen begrünen, schützen wir uns vor Hochwasser, Dürre und Wetterextremen." so Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen und Ko-Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei, der über die Ablehnung entsetzt ist.
Nächste Schritte
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird dem Plenum den Vorschlag zur Ablehnung des Kommissionsvorschlags vorlegen. Anschließend muss das gesamte Parlament Stellung beziehen, voraussichtlich in der Juli-Plenarsitzung in Straßburg, bis die Konferenz der Präsidenten die Tagesordnung genehmigt.
Hintergrund
Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat die Kommission am 22. Juni 2022 eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, das sogenannte nature restoration law vorgeschlagen, um zur langfristigen Wiederherstellung geschädigter Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU beizutragen und die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen.
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27.06.2023 | Autor*in: holler
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