EU-Naturschutzrichtlinien: Erfolgsmodell für Vögel in Gefahr?
Auslöser ist eine öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission, die Mitte Mai im Rahmen eines sogenannten „Stresstests“ der beiden Naturschutzrichtlinien gestartet wurde. Dabei geht es unter anderem darum, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Ziele der Richtlinien kosteneffizienter umzusetzen. Für die Naturschutzorganisationen ist der Prüfprozess dennoch ein falsches Signal.
Schutzmaßnahmen zeigen Wirkung
Dass verbindlicher Naturschutz Wirkung zeigt, lasse sich an zahlreichen Arten beobachten. Der Kranich etwa hat sein Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahrzehnten deutlich ausgeweitet. Auch in Österreich brüten mittlerweile wieder einzelne Paare. Tausende Kraniche nutzen zudem im Herbst das Natura-2000-Gebiet Seewinkel als Rastplatz.
Auch bei der Großtrappe gibt es Erfolge: Durch Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebensräume und die gezielte Stilllegung von Flächen im Rahmen landwirtschaftlicher Förderprogramme konnte sich der Bestand in den Schutzgebieten deutlich erhöhen. Greifvögel wie Kaiseradler, Seeadler und Steinadler profitierten ebenfalls von Schutzmaßnahmen und der Eindämmung illegaler Verfolgung.
„Vogelarten wie Kranich, Großtrappe und Kaiseradler sind heute auch deshalb Teil unserer heimischen Natur, weil die FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie sie und ihre Lebensräume seit Jahrzehnten wirksam schützt“, sagt Gábor Wichmann, Geschäftsführer von BirdLife Österreich. Eine Schwächung der Richtlinien gefährde daher nicht nur einzelne Arten, sondern das gemeinsame Naturerbe Europas.
„Nicht die Gesetze sind das Problem“
BirdLife Österreich und der Umweltdachverband sehen vor allem Defizite bei der Umsetzung der bestehenden Vorgaben. Statt die rechtlichen Grundlagen erneut zu überprüfen, müssten die Mitgliedstaaten die bereits beschlossenen Schutzmaßnahmen konsequenter umsetzen und ausreichend finanzieren.
Als Beispiel nennen die Organisationen die Uferschnepfe und den Rotschenkel, die in Österreich nur noch im Natura-2000-Gebiet Seewinkel vorkommen. Ihr langfristiges Überleben hänge davon ab, dass dort wirksame Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
„Wir brauchen nicht neue oder schwächere Gesetze, sondern ausreichend finanzierte Managementmaßnahmen, klare Erhaltungsziele und einen konsequenten Vollzug“, betont Wichmann. Die Richtlinien hätten ihre Wirksamkeit längst bewiesen und müssten nun vollständig umgesetzt werden.
Auch für Unternehmen könnte eine grundlegende Änderung der bestehenden Regeln Folgen haben, warnen die Naturschutzorganisationen. Eine Aufweichung könnte demnach bestehende Rechtsprechung infrage stellen und damit neue Rechtsunsicherheit schaffen.
Beteiligung bis 10. August möglich
Die Europäische Kommission hatte bereits 2016 in einem umfassenden Fitness-Check festgestellt, dass die beiden Richtlinien grundsätzlich ihren Zweck erfüllen. Aus Sicht von BirdLife Österreich und Umweltdachverband sollte der Fokus daher auf einer besseren Umsetzung liegen.
Noch bis 10. August 2026 können sich Bürger:innen an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission beteiligen. BirdLife Österreich und der Umweltdachverband rufen dazu auf, die Gelegenheit zu nutzen und sich für einen starken europäischen Naturschutz einzusetzen.
Denn für die Organisationen steht fest: Der Erfolg der vergangenen Jahrzehnte sei ein Beleg dafür, dass verbindliche Naturschutzregeln funktionieren. Nun komme es darauf an, sie konsequent anzuwenden – und nicht, sie erneut aufzuschnüren.