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EU: Mitgliedstaaten kommen bei Textilabfällen voran, bei Lebensmittelabfällen bleiben sie hinter den Erwartungen

18.06.2024

Gestern haben die europäischen Umweltminister über wichtige EU-Gesetze zur Abfallwirtschaft abgestimmt.

© Kearney / Gebrauchte Textilien landen oft im Müll
© Kearney / Gebrauchte Textilien landen oft im Müll
Die Position des Umwelt-Rates legt die Messlatte höher, wenn es darum geht, Hersteller für Textilabfälle zur Verantwortung zu ziehen, geht aber nicht ausreichend auf Europas dringende Lebensmittelabfallkrise ein, warnt das Europäische Umweltbüro (EEB).
Die Mitgliedstaaten haben über die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie abgestimmt, die den Grundstein für die Abfallwirtschaft in der gesamten EU legt und sich auf Lebensmittel- und Textilabfälle konzentriert. Nach dem Vorschlag der Kommission im Juli 2023 und der Position des Parlaments im März 2024 haben sich die Umweltministe auf verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle und ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien geeinigt.
Textilabfälle
Die Produktion von Textilfasern hat sich seit 2000 verdoppelt, und derzeit fallen in der EU jährlich 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an. Die Einführung von EPR-Systemen für Textilien ist Teil einer umfassenderen EU-Nachhaltigkeitsstrategie für den Sektor. Die Abstimmung der Mitgliedstaaten verbessert den Vorschlag der Kommission, indem sie fordert, dass EPR-Systeme über die Abfallbewirtschaftung hinausgehen und sicherstellen, dass Marken finanziell für die Auswirkungen der Überproduktion zur Verantwortung gezogen werden.
Die EU-Regierungen erkannten an, dass die von Marken in EPR-Systeme gezahlten Gebühren auf der Menge der auf den Markt gebrachten Produkte basieren sollten. Da nur ein Drittel der Kleidungsstücke aufgrund von Verschleiß entsorgt wird, forderte der Rat auch, dass bei den EPR-Gebühren die aggressiven Marketing- und Geschäftspraktiken berücksichtigt werden, die zu Überproduktion und vorzeitiger Entsorgung von Kleidung führen.
Die Mitgliedstaaten verschoben jedoch jegliche Prüfung von Zielen für die Textilabfallbewirtschaftung auf 2028 und setzten sich nicht für einen klareren globalen Rechenschaftsrahmen ein, der gewährleistet, dass EPR-Gebühren Regionen wirksam unterstützen können, die stark von Alttextilexporten aus der EU betroffen sind.
Emily Macintosh, leitende Textilpolitikerin beim Europäischen Umweltbüro (EEB), begrüßte das Ergebnis der Abstimmung: „Wir brauchen Strategien, die die Überproduktion direkt angehen und über Abfallbewirtschaftung und Produktdesignoptimierungen hinausgehen. Letztlich besteht das Problem darin, dass zu viele Produkte kurz nach ihrer Markteinführung im Müll landen. Dies muss sich in den Gebühren widerspiegeln, mit denen die Hersteller zur Verantwortung gezogen werden.“
Lebensmittelverschwendung
Trotz hartnäckiger Warnungen aus der Zivilgesellschaft und eindeutiger Beweise dafür, dass ehrgeizigere Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen machbar und sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht vorteilhaft sind, haben sich die Mitgliedstaaten für die niedrigste Zielspanne entschieden, die die Kommission vorgeschlagen hat: eine Reduzierung um 30 % beim Verbrauch und um 10 % bei der Verarbeitung und Herstellung von Lebensmitteln bis 2030 (Basisjahr 2020) oder ein früheres Datum, wenn entsprechende Daten verfügbar sind.
Der Standpunkt des Rates lässt den Mitgliedstaaten jedoch noch mehr Spielraum hinsichtlich des Basisjahres und führt weitere Unsicherheiten durch Korrekturfaktoren für Schwankungen bei Produktionsmengen und Tourismusaktivitäten ein, die noch in delegierten Rechtsakten definiert werden müssen.
Außerdem bleibt das Problem der Lebensmittelverschwendung auf der Ebene der Primärproduktion ungelöst. Weitere Maßnahmen hängen von einer Studie ab, die frühestens Ende 2027 erwartet wird. Umweltorganisationen fordern eine 50-prozentige Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -abfällen entlang der gesamten Lieferkette, im Einklang mit den Verpflichtungen aus der Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie von 2018 sowie dem nachhaltigen Entwicklungsziel 12.3.
Fynn Hauschke, Policy Officer für Kreislaufwirtschaft und Abfall beim Europäischen Umweltbüro (EEB), sagte: „Heute haben unsere Regierungen eine weitere Chance verpasst, die Lebensmittelverschwendung vom Erzeuger bis auf den Teller in den Griff zu bekommen. Das geringe Ambitionsniveau und die Vernachlässigung der Verluste bei der Primärproduktion untergraben die Bemühungen, die europäische Lebensmittelverschwendungskrise zu lösen. Angesichts der Tatsache, dass der Klimawandel die Lebensmittelproduktion bedroht und Familien Schwierigkeiten haben, Essen auf den Tisch zu bringen, zeigen die Erkenntnisse, dass eine Halbierung der Lebensmittelverschwendung nicht nur machbar, sondern auch unerlässlich ist, um Emissionen zu reduzieren und Kosten zu sparen.“
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18.06.2024 | Autor*in: holler
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