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EU lockert neue Umweltauflagen für Schweine- und Geflügelmast

14.07.2026

Umweltorganisationen sprechen von gebrochenen Versprechen

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© sxc.hu

Brüssel - Die Europäische Union hat neue Umweltvorgaben für große Schweine- und Geflügelmastbetriebe beschlossen. Nach Ansicht des Europäischen Umweltbüros (European Environmental Bureau, EEB) bleiben die neuen Regeln jedoch deutlich hinter den ursprünglichen Zielen zurück. Statt strengere Umweltstandards einzuführen, seien zahlreiche Ausnahmen und Übergangsfristen beschlossen worden, die vor allem den größten industriellen Tierhaltungsbetrieben zugutekämen.
 

Die neuen Vorschriften,  Uniform Conditions for Operating Rules on Livestock (UCOL) genannt, sollen künftig die Mindeststandards für den Betrieb der größten industriellen Schweine- und Geflügelhaltungen in der EU festlegen. Grundlage ist die überarbeitete Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive, IED), die seit August 2024 in Kraft ist.


Nur Großbetriebe betroffen
 

Die Regelungen gelten ausschließlich für große industrielle Tierhaltungsanlagen. Klein-, Mittel- und Familienbetriebe wären von den neuen Vorgaben nicht betroffen gewesen. Mit der Reform wird der Geltungsbereich der Richtlinie von bisher rund 18 Prozent auf etwa 30 Prozent der größten Schweine- und Geflügelbetriebe in der Europäischen Union ausgeweitet.

Dennoch kritisiert das EEB, dass die endgültige Fassung der Vorschriften kaum über bereits seit 2017 bestehende Anforderungen hinausgehe. Hinzu kämen zahlreiche Ausnahmeregelungen, flexible Umsetzungsmöglichkeiten sowie lange Übergangsfristen. Je nach Betriebsgröße müssen die neuen Standards erst zwischen 2030 und 2032 vollständig angewendet werden.
 

Rinderhaltung weiterhin ausgenommen

 

Besonders kritisch bewertet die Umweltorganisation, dass die industrielle Rinderhaltung weiterhin vollständig von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen bleibt. Gerade Rinder gelten als bedeutende Quelle von Methan, einem besonders klimaschädlichen Treibhausgas.

Aliki Kriekouki, Industriepolitik-Expertin des EEB, spricht von einer Verwässerung der ursprünglichen Ziele:  "Die Europäische Kommission hatte einen ausgewogenen Prozess versprochen. Herausgekommen ist jedoch ein Regelwerk voller Zugeständnisse. Die Umweltambitionen wurden durch Ausnahmen, Sonderregelungen und reduzierte Kontrollen deutlich abgeschwächt."
 

Landwirtschaft als bedeutender Emittent

 

Nach Angaben des EEB verursacht die Nutztierhaltung rund 65 Prozent der landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen in der EU. Rund 56 Prozent der europäischen Methanemissionen stammen aus der Tierhaltung und dem Güllemanagement. Gleichzeitig entfallen 94 Prozent der Ammoniakemissionen auf die Landwirtschaft, wobei der überwiegende Teil aus der Tierhaltung stammt.
 

Ammoniak trägt wesentlich zur Bildung von gesundheitsschädlichem Feinstaub (PM2,5) bei. Die Weltgesundheitsorganisation bringt diesen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Krebs sowie neurologischen und Stoffwechselerkrankungen in Verbindung.
 

Folgen für Gewässer und Trinkwasser

 

Nach Einschätzung des EEB sind die Auswirkungen intensiver Tierhaltung bereits in vielen Regionen Europas sichtbar. Überhöhte Nährstoffeinträge führten zur Überdüngung von Seen und Flüssen sowie zu sogenannten Todeszonen in Gewässern. Gleichzeitig steige die Nitratbelastung des Grundwassers.
 

Als Beispiel nennt die Organisation Spanien, wo rund 260.000 Menschen aufgrund hoher Nitratbelastungen kein Leitungswasser mehr trinken könnten. Auch in der Region Galicien habe anhaltende Verschmutzung durch intensive Tierhaltung zu einem höchstrichterlich bestätigten Menschenrechtsverfahren geführt.
 

Kritik an politischem Kurs

 

Für Margherita Tolotto, Leiterin des Bereichs Luft und Lärm beim EEB, sendet die Entscheidung ein problematisches Signal.
 

Statt den Schutz von Gesundheit, sauberer Luft, Trinkwasser und Klima in den Mittelpunkt zu stellen, sei erneut größtmögliche Flexibilität für die Betreiber priorisiert worden. Angesichts dessen, dass mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten ihre ohnehin vergleichsweise niedrigen Ammoniak-Reduktionsziele bis 2030 voraussichtlich verfehlen werde, müssten Kommission und Mitgliedstaaten entschlossener handeln.
 

25 Mitgliedstaaten stimmten zu

 

Die endgültige Fassung der UCOL-Regeln wurde von 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Frankreich setzte kurzfristig noch eine zusätzliche Flexibilisierung bei der Berechnung der Phosphorausscheidungen in Geflügelbetrieben durch. Ähnliche Erleichterungen könnten künftig auch für Stickstoff und Schweinebetriebe gelten.
 

Nach der formellen Verabschiedung sollen die neuen UCOL-Regeln bis spätestens 1. September 2026 offiziell in Kraft treten und künftig als europaweiter Standard für große Schweine- und Geflügelhaltungen dienen.
 

Umweltverbände befürchten jedoch, dass die neuen Vorschriften den Status quo weitgehend festschreiben und die überarbeitete Industrieemissionsrichtlinie ihre ursprünglich angestrebte Wirkung zur Verringerung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen nicht entfalten wird.

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