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EU-Kommission: Globaler Biodiversitäts-Rahmenfonds

04.09.2023

Auf der siebten Versammlung der Globalen Umweltfazilität (GEF) wurde in Vancouver, Kanada, der Globale Rahmenfonds für die biologische Vielfalt (GBF-Fund) eingerichtet.

© pixabay.com /  Flusslandschaft
© pixabay.com / Flusslandschaft
Dies ist ein spezieller Treuhandfonds im Rahmen der GEF, der die Umsetzung des auf der COP15 im vergangenen Jahr vereinbarten Globalen Rahmenplans für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal unterstützen soll. Die EU begrüßt die Einrichtung dieses Fonds, der ein entscheidender Schritt zur Umsetzung des Globalen Rahmens für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal ist, um die Natur bis zum Ende dieses Jahrzehnts auf einen Pfad der Erholung zu bringen. Der Fonds wird die bestehende Unterstützung ergänzen und dazu beitragen, die Finanzierung aus allen Quellen zu erhöhen, um die rechtzeitige Umsetzung und Überwachung des Rahmens zu gewährleisten.
Auf der COP15 erkannten die Vertragsparteien an, dass die Mobilisierung erheblicher finanzieller Ressourcen für den Schutz der Natur und des Planeten unerlässlich ist. Als Teil des Abkommens wurde die GEF aufgefordert, den Globalen Biodiversitäts-Rahmenfond einzurichten, einen speziellen Treuhandfond zur Unterstützung der Umsetzung des Abkommens. Das aktuelle Ziel der EU-Kommission ist nun die vollständige Umsetzung des Globalen Rahmens für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal, wobei die Einrichtung des Globalen Rahmenfonds für die biologische Vielfalt einen entscheidenden Schritt nach vorn darstellt.
Hintergrundinformationen
Die EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt als Teil des Europäischen Green Deals unterstreicht die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Unterstützung und von Finanzströmen. Die EU hat bis 2027 externe Mittel in Höhe von 7 Mrd. EUR für die biologische Vielfalt zugesagt. Dies wird sich in Programmen niederschlagen, die das gesamte Spektrum des Globalen Biodiversitätsrahmens abdecken, einschließlich der Berücksichtigung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften und der Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter.

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04.09.2023 | Autor*in: holler
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