EU – Kommission bleibt bei NAP II Entscheidung
Die EU – Kommission hat dem Lebensministerium heute in einem Schreiben mitgeteilt, dass die von Österreich vorgebrachten zusätzlichen Argumente gegen die Verkürzung der CO2 – Zuteilung für die österreichische Industrie zu keiner Revision der EU – Entscheidung geführt haben. Dies teilt das Bundesministerium für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt– und Wasserwirtschaft mit.
Die EU – Kommission hatte am 2. April den von Österreich vorgelegten Nationalen Allokationsplan (NAP II) für die Gratisverschmutzungsrechte der österreichischen Industrie um 2,07 Millionen Tonnen gekürzt. Mit dieser Kürzung von 6,4 Prozent gegenüber den Eingereichten 32,8 Mio. Tonnen befindet sich Österreich vergleichen mit anderen EU Mitgliedsstaaten unter jenen Ländern mit den geringsten Kürzungserfordernissen. Österreich hat in der Folge dennoch Einwände gestützt auf die neue Klimastrategie sowie insbesondere auf den Klima– und Energiefonds und die Erhöhung der MÖST, vorgebracht. Die EU – Kommission blieb aber trotz dieser Argumente bei ihrer Entscheidung.
Da der NAP II ab 1. Jänner 2008 umzusetzen ist und die einzelbetriebliche Zuteilung auf dieser Basis erst vorgenommen werden muss drängt die Zeit. Daher werden Gespräche mit den Betroffenen anberaumt werden, um die Umsetzung dieser Entscheidung unmittelbar in Angriff zu nehmen. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
Quelle: Lebensministerium Pressestelle
Die EU – Kommission hatte am 2. April den von Österreich vorgelegten Nationalen Allokationsplan (NAP II) für die Gratisverschmutzungsrechte der österreichischen Industrie um 2,07 Millionen Tonnen gekürzt. Mit dieser Kürzung von 6,4 Prozent gegenüber den Eingereichten 32,8 Mio. Tonnen befindet sich Österreich vergleichen mit anderen EU Mitgliedsstaaten unter jenen Ländern mit den geringsten Kürzungserfordernissen. Österreich hat in der Folge dennoch Einwände gestützt auf die neue Klimastrategie sowie insbesondere auf den Klima– und Energiefonds und die Erhöhung der MÖST, vorgebracht. Die EU – Kommission blieb aber trotz dieser Argumente bei ihrer Entscheidung.
Da der NAP II ab 1. Jänner 2008 umzusetzen ist und die einzelbetriebliche Zuteilung auf dieser Basis erst vorgenommen werden muss drängt die Zeit. Daher werden Gespräche mit den Betroffenen anberaumt werden, um die Umsetzung dieser Entscheidung unmittelbar in Angriff zu nehmen. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
Quelle: Lebensministerium Pressestelle