EU-Klimagesetz: Emissionsminderung von 90 % bis 2040
Das Europäische Parlament hat einer Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 zugestimmt. So soll die EU bis 2050 klimaneutral werden.
Am Dienstag unterstützten die Abgeordneten eine politische Einigung mit dem Rat über Änderungen des EU-Klimagesetzes mit 413 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen. Damit wird ein neues, verbindliches Zwischenziel für 2040 eingeführt: eine Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990.
Flexibilität für die Mitgliedstaaten
Das überarbeitete Klimagesetz führt mehr Flexibilität bei der Erreichung des 2040-Ziels ein. Ab 2036 können bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsminderungen (zwei Prozentpunkte mehr als von der Kommission vorgeschlagen) durch hochwertige internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern erbracht werden. Auf Drängen des Parlaments dürfen diese Zertifikate ausschließlich in Sektoren eingesetzt werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) fallen, und nur aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele und -politiken mit den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar sind. Zudem haben die Abgeordneten Schutzklauseln aufgenommen, um die Finanzierung von Projekten zu verhindern, die den strategischen Interessen der EU widersprechen.
Eine größere Flexibilität innerhalb und zwischen Sektoren und Instrumenten soll helfen, die Klimaziele kosteneffizienter zu erreichen, um grüne Transformation und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU miteinander zu verbinden.
Die Einführung des EU-Emissionshandelssystems ETS2 wird ebenfalls um ein Jahr verschoben, von 2027 auf 2028. ETS2 wird CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in Gebäuden und im Straßenverkehr abdecken.
Überprüfung des 2040-Ziels
Die Kommission wird alle zwei Jahre die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele bewerten, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, technologischer Entwicklungen und der Lage der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Sie wird zudem Trends bei den Energiepreisen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte analysieren sowie prüfen, inwieweit die Netto-CO₂-Entnahmen auf EU-Ebene ausreichen, um das 2040-Ziel zu erreichen.
Auf Grundlage dieser Überprüfung kann die Kommission eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen. Dies könnte eine Anpassung des 2040-Ziels oder zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des unterstützenden Rahmens umfassen – etwa zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts der EU.
Nächste Schritte
Sobald auch der Rat den Text gebilligt hat, tritt er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Hintergrund
Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten. Außerdem wird ein verbindliches Ziel festgelegt, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken.