EU-Gerichtshofs zu Paks II: Möglicher Präzedenz-Fall für Missachtung von Vergaberecht bei AKW
Ungarn setzt auf Atomkraft und fördert großzügig den Neubau von Paks II - und das mit Zustimmung aus Brüssel. Doch die Zustimmung zum Förderpaket von 2017 durch die Europäische Kommission sieht die
Generalanwältin Gerichtshof der Europäischen Union zumindest in Teilen kritisch. Diese Einschätzung in den Schlussakten und eine mögliche Entscheidung ist nicht nur für den "Beihilfefall" Paks II
von Bedeutung.
Patricia Lorenz, Anti-Atom-Sprecherin bei GLOBAL 2000 , erklärt: "Wenn die EU-Generalanwältin die Direktvergabe des Bauauftrags für das ungarische AKW Paks II an die russische Nizhny Novgorod
Engineering kritisiert, so muss diese Kritik auch für alle ähnlich gelagerten Fälle gelten. Aktuell versucht etwa Polen das erste AKW des Landes direkt an das US-Unternehmen Westinghouse zu vergeben.
Beide Fälle stellen den Wettbewerb und das Vergaberecht im gemeinsamen Markt in Frage."
Bei Aufträgen ist zunächst über eine EU-weite Ausschreibung das beste und günstigste Angebot einzuholen, bevor überhaupt eine Beihilfe als notwendig argumentiert werden kann. "Wenn das nicht erfolgt, können beliebig teure AKW subventioniert werden. Wesentlich günstigere und ökologischere Stromversorgung - etwa mit Erneuerbaren Energien - würde indes gar nicht zum Zug kommen. Letztlich werden Steuerzahler:innen für Dekaden zur Kasse gebeten, um Bau, Betrieb von AKW dann die Entsorgung von radioaktivem Abfall zu bezahlen", erklärt Lorenz.
Paksprojekt von 2017 mit obsoleten Angaben
Dass im Fall des AKW Paks II die 2017 im Beihilfeverfahren angegebenen Eckdaten ihre Gültigkeit verloren haben, ist dabei fast schon zur Nebensächlichkeit verkommen. "Zum Vergabezeitpunkt der Beihilfe wurde etwa angenommen, dass die beiden Reaktoren von Paks II die bis dahin sukzessive bis 2037 stillgelegten von Paks I ersetzen würden. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Ungarn hat bereits die UVP für die Betriebsdauerverlängerung der vier Paks I-Reaktoren eröffnet", so Lorenz weiter.
Demnach soll Paks I noch 20 Jahre länger laufen, wodurch sich eine weitere Marktverzerrung und beherrschende Stellung auf dem Strommarkt ergibt.
Ebenso verändert hat sich die Investitions-Summe. Im Beihilfeantrag ist von 12,5 Milliarden Euro die Rede - Orban musst nach Verhandlungen in Moskau schlichtweg akzeptieren, dass die Reaktoren signifikant teurer kommen werden, als bei der EU deponiert wurde.
Neubewertung gefordert
Diese Mehrkosten wurden in weiterer Folge nach Brüssel gemeldet.
"Die Kommission sollte die Sachlage neu bewerten. Es kann nicht sein, dass zunächst ein Beihilfeverfahren, dann auch ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird und am Ende die Beihilfe hinter verschlossenen Türen beliebig adaptiert wird", kritisiert Lorenz.
"Ein entsprechendes Urteil gegen die pro-nukleare Politik der EU- Kommission hätte wichtige und richtungsweisende Auswirkungen. Denn, ohne freigiebig vergebene Förderungen würden viele der wirtschaftlich wie ökologisch unsinnigen AKW-Pläne mancher Länder bereits im Keim erstickt", so Lorenz abschließend.
Generalanwältin Gerichtshof der Europäischen Union zumindest in Teilen kritisch. Diese Einschätzung in den Schlussakten und eine mögliche Entscheidung ist nicht nur für den "Beihilfefall" Paks II
von Bedeutung.
Patricia Lorenz, Anti-Atom-Sprecherin bei GLOBAL 2000 , erklärt: "Wenn die EU-Generalanwältin die Direktvergabe des Bauauftrags für das ungarische AKW Paks II an die russische Nizhny Novgorod
Engineering kritisiert, so muss diese Kritik auch für alle ähnlich gelagerten Fälle gelten. Aktuell versucht etwa Polen das erste AKW des Landes direkt an das US-Unternehmen Westinghouse zu vergeben.
Beide Fälle stellen den Wettbewerb und das Vergaberecht im gemeinsamen Markt in Frage."
Bei Aufträgen ist zunächst über eine EU-weite Ausschreibung das beste und günstigste Angebot einzuholen, bevor überhaupt eine Beihilfe als notwendig argumentiert werden kann. "Wenn das nicht erfolgt, können beliebig teure AKW subventioniert werden. Wesentlich günstigere und ökologischere Stromversorgung - etwa mit Erneuerbaren Energien - würde indes gar nicht zum Zug kommen. Letztlich werden Steuerzahler:innen für Dekaden zur Kasse gebeten, um Bau, Betrieb von AKW dann die Entsorgung von radioaktivem Abfall zu bezahlen", erklärt Lorenz.
Paksprojekt von 2017 mit obsoleten Angaben
Dass im Fall des AKW Paks II die 2017 im Beihilfeverfahren angegebenen Eckdaten ihre Gültigkeit verloren haben, ist dabei fast schon zur Nebensächlichkeit verkommen. "Zum Vergabezeitpunkt der Beihilfe wurde etwa angenommen, dass die beiden Reaktoren von Paks II die bis dahin sukzessive bis 2037 stillgelegten von Paks I ersetzen würden. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Ungarn hat bereits die UVP für die Betriebsdauerverlängerung der vier Paks I-Reaktoren eröffnet", so Lorenz weiter.
Demnach soll Paks I noch 20 Jahre länger laufen, wodurch sich eine weitere Marktverzerrung und beherrschende Stellung auf dem Strommarkt ergibt.
Ebenso verändert hat sich die Investitions-Summe. Im Beihilfeantrag ist von 12,5 Milliarden Euro die Rede - Orban musst nach Verhandlungen in Moskau schlichtweg akzeptieren, dass die Reaktoren signifikant teurer kommen werden, als bei der EU deponiert wurde.
Neubewertung gefordert
Diese Mehrkosten wurden in weiterer Folge nach Brüssel gemeldet.
"Die Kommission sollte die Sachlage neu bewerten. Es kann nicht sein, dass zunächst ein Beihilfeverfahren, dann auch ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird und am Ende die Beihilfe hinter verschlossenen Türen beliebig adaptiert wird", kritisiert Lorenz.
"Ein entsprechendes Urteil gegen die pro-nukleare Politik der EU- Kommission hätte wichtige und richtungsweisende Auswirkungen. Denn, ohne freigiebig vergebene Förderungen würden viele der wirtschaftlich wie ökologisch unsinnigen AKW-Pläne mancher Länder bereits im Keim erstickt", so Lorenz abschließend.