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EU-Gebäuderichtlinie: NGOs fordern klimapolitisch wirksame und sozial gerechte Umsetzung in Deutschland

14.04.2024

Maßnahmenplan für energetische Sanierung ist Notwendigkeit

© Hans Braxmeier - pixabay.com / Effiziente Gebäudesanierung macht Sinn
© Hans Braxmeier - pixabay.com / Effiziente Gebäudesanierung macht Sinn
Den Beschluss der europäischen Gebäuderichtlinie kommentiert Irmela Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Es ist vollbracht – die europäische Gebäuderichtlinie wurde nach langem Ringen beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in Europa. Nun muss die Bundesregierung endlich klimapolitische Verantwortung übernehmen und die Zielmarken aus Brüssel schnell in wirksame nationale Politik übersetzen.
Wir erwarten einen gesetzlich verbindlichen Fahrplan für die energetische Modernisierung von Gebäuden, angefangen bei den energetisch schlechtesten Immobilien. Hier sind die Potenziale besonders hoch – für den Klimaschutz und um die Bewohner*innen bei den Energiekosten zu entlasten. Mit einer ambitionierten Umsetzung des Solar-Standards muss die ökologische Wende beschleunigt und Planungssicherheit geschaffen werden.
Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden zeigen wir in unserem 10-Punkte-Plan, wie eine klimapolitisch ambitionierte und sozial gerechte Umsetzung der europäischen Vorgaben gelingt. Die Ampel darf nun keine weitere Zeit verlieren und muss die Umsetzung jetzt anpacken. Europa hat geliefert, Robert Habeck und Klara Geywitz müssen nachziehen.“
Hintergrund:
Der EU-Ministerrat hat final über die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) abgestimmt, das letzte fehlende Puzzlestück des „Fit-for-55“-Pakets. Die Richtlinie soll zum Erreichen der Klimaziele und zur Bekämpfung von Energiearmut beitragen. Sie wurde im Laufe der Verhandlungen stark aufgeweicht. Damit hängt die Wirksamkeit der Richtlinie nun enorm von der nationalen Ausgestaltung ab.
Eine besondere Rolle spielen darin die Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude (MEPS). Darin werden Fristen vorgegeben, bis zu denen Nichtwohngebäude (NWG) einen bestimmten Effizienz-Schwellenwert erreichen müssen. Dies betrifft 16 Prozent der ineffizientesten NWG ab 2030, weitere zehn Prozent ab 2033. Für Wohngebäude sind Ziele über den gesamten Bestand hinweg vorgesehen, um den Primärenergieverbrauch zu senken: bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20-22 Prozent gegenüber 2020. Alle fünf Jahre sind neue Zwischenziele festzulegen. Etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) dieser Einsparungen muss in Wohngebäuden mit der schlechtesten Effizienz erreicht werden, darunter werden die 43 Prozent ineffizientesten Gebäude definiert. Darüber hinaus gibt es Regelungen, um für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Sanierungsoffensive zu sorgen, sogenannte „social safeguards“, sie beziehen sich sowohl auf die gezielte Unterstützung von Eigentümer*innen als auch auf den Schutz von Mietenden vor einem Anstieg der Wohnkosten durch Sanierungen.
Weitere Regelungen betreffen zum Beispiel die Definition eines „Null-Emissions-Gebäude-Standard“ für Neubauten, den Ausstieg aus der fossilen Beheizung bis 2040 sowie die schrittweise Einführung eines Solarstandards. Die Bundesregierung hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2025 muss bereits der Entwurf eines nationalen Sanierungsfahrplans an die Kommission gesandt werden.
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14.04.2024 | Autor*in: holler
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© Hans Braxmeier - pixabay.com / Effiziente Gebäudesanierung macht Sinn

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