EU erzielt Einigung auf Omnibus-I-Paket zur Entlastung von Unternehmen
Dieses soll Unternehmen in der EU spürbar von Bürokratie entlasten. Im Mittelpunkt stehen Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die Anpassungen sollen Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten EU-weit vereinfachen und harmonisieren - ohne die grundlegenden Ziele der Richtlinien anzutasten. Vorgesehen sind unter anderem der Wegfall bestimmter Berichtspflichten, mehr Flexibilität für weiterhin verpflichtete Unternehmen sowie ein besserer Schutz kleinerer Firmen vor übermäßigen Informationsanforderungen durch große Unternehmen.
Das Maßnahmenpaket ist Teil des Ziels der Kommission, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich zu senken - insgesamt um 25 %, für KMU um 35 %. Die Änderungen versprechen erhebliche Kosteneinsparungen und weniger Komplexität, während die Kernziele der Richtlinien, darunter der Schutz von Umwelt und Menschenrechten in globalen Lieferketten, bestehen bleiben.
Die vorläufige Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat bestätigt werden. Anschließend treten die Änderungen mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.