EU entscheidet über Importgenehmigung für Gentech–Mais
Brüssel/Wien – Trotz mangelhafter Gesundheitsvorsorge wird übermorgen, Mittwoch, der zuständige EU–Ausschuss über eine Importgenehmigung für den Gentech–Mais NK603 der Firma Monsanto entscheiden. Greenpeace fordert die EU–Staaten auf, im Interesse der öffentlichen Gesundheitsvorsorge gegen die Zulassung zu stimmen. So wurden zum Beispiel keine Langzeittests durchgeführt und das Allergierisiko nicht ausreichend untersucht. "Den Gentech–Mais zuzulassen heißt, das OK für ein EU–weites Gesundheitsexperiment zu starten – mit den Bürgern als Versuchskaninchen", kritisiert Thomas Fertl, Greenpeace–Gentechnikexperte. "Im Fall einer Zulassung bleibt den Konsumenten nur noch der Blick durch die Lupe auf die Zutatenliste, denn ab 18. April gilt EU–weit eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für Gentechnik in Lebensmittel".
Der Mais NK603 der Firma Monsanto wurde mittels Genmanipulation gegen ein Monsanto–Unkrautvernichtungsmittel widerstandsfähig gemacht. Monsanto hat für diesen Mais nach der EU–Freisetzungsrichtlinie 2001/18 einen Antrag auf Import und Verarbeitung gestellt. Kommenden Mittwoch stimmen die Mitglieder im EU–Regelungsausschuss darüber ab, wobei für die unmittelbare Zulassung eine qualifizierte Mehrheit benötigt wird. Andernfalls muss sich in der Folge ein EU–Ministerrat damit beschäftigen. Im Falle einer Zustimmung wäre dies die erste Zulassung einer genmanipulierten Pflanze für den EU–Markt seit Oktober 1998.
Im Dezember 2003 hat die Europäische Agentur für Ernährungssicherheit (EFSA) den Antrag positiv beurteilt. Greenpeace, Friends of the Earth und das Europäische Umweltbüro EEB kritisieren diese Stellungnahme: Es wurde unterlassen, die Effekte nachfolgender Generationen, kumulative toxische Effekte oder die gesundheitlichen Auswirkungen auf besonders sensible Konsumenten zu beleuchten, wie dies nach EU–Recht vorgeschrieben wäre. Mögliche unbeabsichtigte Nebeneffekte der Genmanipulation wurden nicht ausreichend untersucht. Im Genom der Gentech–Pflanze wurden nach der Genmanipulation unerwartete Veränderungen festgestellt. Moderne molekularbiologische Erkenntnisse zeigen, dass solche Veränderungen benachbarte Gene deaktivieren können. Auch sind die Untersuchungen möglicher allergener Effekte der genmanipulierten Pflanze völlig unzulänglich.
"Sollte die EU diese Gentech–Pflanzen gegen die Interessen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zulassen, bleibt den Konsumenten nur noch der Schritt zur Selbsthilfe", so Thomas Fertl. Ab 18. April 2004 muss Öl aus dem Gentech–Mais NK603 als genmanipuliert gekennzeichnet werden. "Eine große Lücke bleibt jedoch bestehen: Die Verwendung von Gentech–Futtermittel führt nicht zur Kennzeichnung der damit hergestellten Lebensmittel", so Fertl abschließend.
Der Mais NK603 der Firma Monsanto wurde mittels Genmanipulation gegen ein Monsanto–Unkrautvernichtungsmittel widerstandsfähig gemacht. Monsanto hat für diesen Mais nach der EU–Freisetzungsrichtlinie 2001/18 einen Antrag auf Import und Verarbeitung gestellt. Kommenden Mittwoch stimmen die Mitglieder im EU–Regelungsausschuss darüber ab, wobei für die unmittelbare Zulassung eine qualifizierte Mehrheit benötigt wird. Andernfalls muss sich in der Folge ein EU–Ministerrat damit beschäftigen. Im Falle einer Zustimmung wäre dies die erste Zulassung einer genmanipulierten Pflanze für den EU–Markt seit Oktober 1998.
Im Dezember 2003 hat die Europäische Agentur für Ernährungssicherheit (EFSA) den Antrag positiv beurteilt. Greenpeace, Friends of the Earth und das Europäische Umweltbüro EEB kritisieren diese Stellungnahme: Es wurde unterlassen, die Effekte nachfolgender Generationen, kumulative toxische Effekte oder die gesundheitlichen Auswirkungen auf besonders sensible Konsumenten zu beleuchten, wie dies nach EU–Recht vorgeschrieben wäre. Mögliche unbeabsichtigte Nebeneffekte der Genmanipulation wurden nicht ausreichend untersucht. Im Genom der Gentech–Pflanze wurden nach der Genmanipulation unerwartete Veränderungen festgestellt. Moderne molekularbiologische Erkenntnisse zeigen, dass solche Veränderungen benachbarte Gene deaktivieren können. Auch sind die Untersuchungen möglicher allergener Effekte der genmanipulierten Pflanze völlig unzulänglich.
"Sollte die EU diese Gentech–Pflanzen gegen die Interessen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zulassen, bleibt den Konsumenten nur noch der Schritt zur Selbsthilfe", so Thomas Fertl. Ab 18. April 2004 muss Öl aus dem Gentech–Mais NK603 als genmanipuliert gekennzeichnet werden. "Eine große Lücke bleibt jedoch bestehen: Die Verwendung von Gentech–Futtermittel führt nicht zur Kennzeichnung der damit hergestellten Lebensmittel", so Fertl abschließend.
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