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EU-Emissionshandel: Jetzt auf 2040 ausrichten

15.09.2025

Klimapolitikexperte Jakob Graichen in der neuesten Episode des Podcasts „Wenden bitte!“

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CO2 © Gerd Altmann pixabay.com

Der Europäische Emissionshandel (EU ETS) besteht seit 20 Jahren. Er ist das zentrale Klimainstrument der EU. Seitdem konnten die Emissionen in der Energieerzeugung und Industrie – später kamen noch die Sektoren Luftfahrt (ab 2012) und Seeverkehr (ab 2024) hinzu – maßgeblich reduziert werden. Dies ist jedoch nicht allein dem EU ETS zu verdanken, sondern auch der Förderung der erneuerbaren Energien und dem Einsatz von Energieeffizienzstandards.
 

Nun stehen die Neuausrichtung des Handelssystems, die Einführung des neuen Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr (EU ETS 2) sowie Anpassungen zur Erreichung des europäischen Klimaschutzziels an. Doch welche Änderungen sind zu erwarten und wie wirken sie sich in den EU-Mitgliedstaaten aus? Einen Überblick über den aktuellen Stand und die Zukunft des EU ETS gibt Klimapolitikexperte Jakob Graichen in der neuesten Episode des Podcasts „Wenden bitte!“ des Öko-Instituts.


Emissionshandel auf die Zeit nach 2030 ausrichten
 

Aus Sicht des Experten ist es von zentraler Bedeutung, robuste Regeln für den EU ETS ab dem Jahr 2030 festzulegen. „Insgesamt ist es wichtig, ein gutes Klimaschutzziel für die EU für das Jahr 2040 festzulegen“, betont Jakob Graichen, Senior Researcher im Bereich Energie & Klimaschutz am Öko-Institut. „Davon sollten stringent die Regeln für den EU ETS abgeleitet werden, etwa eine plausible Obergrenze für die Emissionen.“

Nach dem aktuellen Minderungspfad wären die Emissionszertifikate im Jahr 2039 aufgebraucht, was nach Einschätzung des Experten nicht zielführend ist. Denn würde dies eintreten, dürften beispielsweise ab 2030 andere Sektoren, etwa die Landwirtschaft, mehr emittieren als heute. Vielmehr müsse die Obergrenze der Emissionen langsamer sinken als heute festgelegt. Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts wird dadurch nicht gefährdet.

Auch Fragen zur Einbindung von Negativemissionen, zur Anrechnung von Emissionsminderungen im Ausland sowie zu CO2-Aufschlägen für Importe aus dem Ausland im Carbon Border Adjustment Mechanism sind derzeit in der Diskussion. Graichen betont, dass diese Themen durch anspruchsvolle Vorgaben geregelt werden sollten, um die Klimaschutzwirkung des Handelssystems zu gewährleisten.

Eckpunkte für den Emissionshandel 2 nachjustieren

Auch für den neuen EU ETS 2 muss die Politik jetzt die richtigen Leitplanken setzen. Da die Emissionen im Gebäude- und im Verkehrssektor bislang deutlich zu wenig gesunken sind, sollen diese Sektoren ab 2027 ebenfalls in einem Emissionshandel zur Senkung ihrer Treibhausgase verpflichtet werden. Inverkehrbringer fossiler Energieträger müssen dann Emissionszertifikate handeln, um den Anreiz zu erhöhen, auf klimafreundliche Energieträger umzusteigen.

„Damit der EU ETS 2 zum Erfolg werden kann, sind auf jeden Fall begleitende Maßnahmen notwendig“, so Graichen. „Die Heizung gegen ein klimafreundliches Modell auszutauschen oder ein Elektroauto anzuschaffen, ist kostenintensiv. Hier bedarf es der Förderung durch den Staat, damit Bürger*innen durch steigende Kosten nicht übermäßig belastet werden.“

Die Rolle Deutschlands und Kostenerwartung beim EU ETS 2

Deutschland ist für etwa ein Viertel der CO2-Emissionen im EU ETS 2 verantwortlich. Jakob Graichen veranschaulicht das Volumen: „Ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen würde mehr Emissionen vermeiden, als die fünf kleinsten Länder der EU in den ETS-2-Sektoren zusammen verursachen.“ Je nach Entwicklung der CO2-Emissionen in Deutschland, wird auch die Preisentwicklung im EU ETS 2 beeinflusst.

In Deutschland gibt es mit dem nationalen Emissionshandel bereits seit 2021 eine CO2-Bepreisung auf Brennstoffe, die das Ziel der Emissionsminderung verfolgt. Daher sind bei der Einführung des EU ETS 2 ab 2027 in den ersten Jahren keine oder nur geringe Preissteigerungen zu erwarten. In anderen Mitgliedstaaten sind hingegen stärkere Preisanstiege zu erwarten. Um drohender Energie- und Mobilitätsarmut entgegenzuwirken, wurde der EU-Klima-Sozialfonds ins Leben gerufen, aus dem Fördermaßnahmen finanziert werden.
 

Wissen statt Alltagsberatung

 

Der Podcast „Wenden bitte!“ des Öko-Instituts richtet sich an alle mit politischem und ökologischem Interesse aus Politik, Wissenschaft, Medien, NGOs und Öffentlichkeit. Den Podcast moderieren Mandy Schoßig, Leiterin Öffentlichkeit & Kommunikation am Öko-Institut, und Nadine Kreutzer, Journalistin und Moderatorin. Rund eine Stunde lang sprechen sie mit einem Experten beziehungsweise einer Expertin aus dem Öko-Institut über anstehende Nachhaltigkeitstransformationen – genug Zeit für die „Langstrecke der Umweltpodcasts“. Die Spezial-Folgen greifen tagesaktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf.

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