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EU: Einigung über ehrgeizigeren EU–Emissionshandel

19.12.2022

Am Sonntagmorgen einigten sich Parlament und Rat auf die Reform des EU–Emissionshandels: Bis 2030 müssen die Emissionen in den ETS–Sektoren um 62% gesenkt werden.

© Chris LeBoutillier von Pexels
© Chris LeBoutillier von Pexels

Kostenlose Emissionszertifikate werden ab 2026 auslaufen und bis 2034 abgeschafft. Ein ETS II für Emissionen aus dem Gebäude– und Straßenverkehrssektor kommt ab 2027. Industrieemissionen sollen sinken und mehr Geld in klimafreundliche Tech

Das EU–Emissionshandelssystem (ETS) ist das Herzstück der europäischen Klimapolitik und der Schlüssel für die Klimaneutralität der EU. Damit wird einn Preis für Treibhausgasemissionen festgesetzt, mit dem Resulat von deutlich niedrigeren EU–Emissionen. Die Industrie erhält damti einen Anreiz, ihre Emissionen zu verringern und in klimafreundliche Technologien zu investieren.
Erhöhte Ambitionen für 2030
Die Emissionen in den ETS–Sektoren müssen bis 2030 um 62 % gegenüber 2005 gesenkt werden, das ist ein Prozentpunkt mehr als von der Kommission vorgeschlagen. Um diese Verringerung zu erreichen, wird die EU–weite Menge an Zertifikaten einmalig um 90 Mio. t CO2–Äquivalente im Jahr 2024 und 27 Mio. t im Jahr 2026 verringert. Zusätzlich werden zwischen 2024 und 2027 jährlich 4,3 % weniger Zertifikate vergeben und von 2028 bis 2030 4,4 % weniger.
Die kostenlosen ETS–Zertifikate für die Industrie laufen schrittweise aus:
2026: 2,5 % weniger, 2027: 5 %, 2028: 10 %, 2029: 22,5 %, 2030: 48,5 %, 2031: 61 %, 2032: 73,5 %, 2033: 86 %, 2034: 100 %
Anfang der Vorwoche haben sich die Europaabgeordneten bereits mit den Vertretern der EU–Regierungen auf ein neues CO2–Grenzausgleichsystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) geeinigt. Die CBAM–Einigung soll die Verlagerung von CO2–Emissionen ins Nicht–EU–Ausland verhindern und wird parallel zum Auslaufen der kostenlosen ETS–Zertifikate eingeführt. CBAM wird 2026 die Arbeit aufnehmen und bis 2034 vollständig eingeführt sein.
Bis 2025 analysiert die Kommission, ob ein Risiko besteht, dass CO2–Emissionen ins Ausland verlagert werden für Waren, die in der EU produziert werden aber für den Export in Nicht–EU–Länder bestimmt sind. Falls notwendig soll die Kommission dann einen WHO–konformen Legislativvorschlag vorlegen, um das zu verhindern. Darüber hinaus werden die Einkünfte aus schätzungsweise 47,5 Millionen Zertifikaten verwendet, um das Risiko einer exportbedingten Verlagerung von CO2–Emissionen zu verringern.
ETS II für Gebäude und Verkehr
Ein zweiter neuer Emissionshandel (ETS II) für CO2–Emissionen im Straßenverkehr und von Gebäuden wird bis 2027 eingeführt. Dies ist ein Jahr später als von der Kommission vorgeschlagen. Wie vom Parlament gefordert, werden auch fossile Brennstoffe für andere Sektoren wie das verarbeitende Gewerbe einbezogen.
Sollten Energiepreise außergewöhnlich hoch sein, kann das ETS II bis 2028 verschoben werden, um die Bürger*innen vor zu hohen Kosten zu schützen. Außerdem wird ein neuer Preisstabilitätsmechanismus eingeführt. So werden 20 Millionen zusätzliche ETS II–Zertifikate freigegeben, wenn der Preis für ein Zertifikat über 45 EUR steigt.
Finanzierung des grünen Übergangs
Es werden mehr Mittel für innovative Technologien und die Modernisierung des Energiesystems bereitgestellt. Der Innovationsfonds wird von derzeit 450 auf 575 Millionen Zertifikate aufgestockt.
Der Modernisierungsfonds für zehn EU–Staaten mit niedrigeren Einkommen wird aufgestockt. Es werden zusätzlich 2,5 % der Zertifikate versteigert, um EU–Länder zu unterstützen, in denen das Pro–Kopf–BIP weniger als 75 % des EU–Durchschnitts beträgt.
Alle nationalen Einnahmen aus der Versteigerung von ETS–Zertifikaten sollen für klimarelevante Aktivitäten ausgegeben werden.
Die Europaabgeordneten und der Rat einigten sich auch auf die Einrichtung eines EU–Klima–Sozialfonds für besonders gefährdete Personen.
Einbeziehung von Emissionen aus der Schifffahrt
Wie vom Parlament mehrfach gefordert, wird das Emissionshandelssystem erstmals auf den Seeverkehr ausgeweitet.
Marktstabilitätsreserve
24 % aller ETS–Zertifikate werden in die Marktstabilitätsreserve eingestellt, um mögliche Ungleichgewichte auszugleichen zwischen Angebot und Nachfrage für CO2–Zertifikate nach externen Schocks wie COVID–19.
Abfall
Ab 2024 müssen in der EU auch die Treibhausgasemissionen von Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle gemessen werden. Bis zum 31. Januar 2026 legt die Kommission einen Bericht vor, um solche Anlagen ab 2028 in den EU–Emissionshandel einzubeziehen, mit einer möglichen Ausnahme bis spätestens 2030.
Nach dem nächtlichen Kompromiss sagte der Berichterstatter Peter Liese (EVP, DE): "Diese Einigung wird bei geringen Kosten einen großen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten. Sie wird den Bürgerinnen und Bürgern und der Industrie in schwierigen Zeiten eine Atempause verschaffen und ein klares Signal an die europäische Industrie geben, dass es sich lohnt, in grüne Technologien zu investieren."
Die nächsten Schritte
Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, müssen das Parlament und der Rat die Vereinbarung förmlich verabschieden.
Hintergrund
Das Emissionshandelssystem ist Teil des Pakets "Fit for 55 in 2030", mit dem die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 senken will. Die Europaabgeordneten haben bereits Vereinbarungen mit den EU–Regierungen über CBAM (CO2–Grenzausgleichsmechanismus der EU, durch den auch Importe mit vergleichbarem CO2–Preis belegt werden) CO2–Autos (CO2–Emissionsreduktionsziele für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge werden erhöht), LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft), Effort Sharing (Festlegung jährlicher Emissionsbudgets für die EU–Länder) und ETS–Luftverkehr ausgehandelt.
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19.12.2022 | Autor*in: holler
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