EU einigt sich auf rechtsverbindliches Klimaziel für 2040
Brüssel_ Die Europäische Union hat sich auf ihr Klimaziel verständigt: Bis 2040 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten umfasst auch die Möglichkeit, hochwertige internationale Gutschriften für bis zu 5 % des Ziels zu nutzen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, betonte, dass die Vereinbarung einen klaren, pragmatischen und flexiblen Weg zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft aufzeigt und Investoren sowie Unternehmen Planungssicherheit bietet. „Wir haben eine klare Richtung auf dem Weg zur Klimaneutralität“, erklärte von der Leyen.
Das Klimagesetz legt unter anderem fest:
Nutzung hochwertiger internationaler Gutschriften ab 2036 für bis zu 5 % der Netto-Emissionen;
Flexibilität zwischen Sektoren und Instrumenten für kosteneffiziente Zielerreichung;
Verschiebung des EU-Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und kleine Industrien (EHS2) auf 2028;
Einführung von zweijährlichen Überprüfungen der Zwischenziele, um wissenschaftliche Entwicklungen, Technologie und Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen.
Die Vereinbarung soll das Vertrauen der Märkte stärken, die EU-Industrie wettbewerbsfähig halten und Investitionen in saubere Technologien vorantreiben. Nach der förmlichen Annahme durch Parlament und Rat tritt die Änderung des EU-Klimagesetzes in Kraft und sichert die Einhaltung der langfristigen Klimaziele bis 2050.