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EU-Ausschuss des Bundesrats: Gemeinsame Mitteilung an die Kommission zum Thema Wasserschutz

22.10.2025

Ausschussmitglieder stellen nationale Kompetenz und regionale Lösungen in den Vordergrund

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Wasser © kalhh pixabay.com
Wien - Der EU-Ausschuss des Bundesrattt  widmete sich erneut der europäischen Wasserresilienzstrategie. Nach einer konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Thema sprach sich der Ausschuss einstimmig für eine gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen aus. Die Bundesrätinnen und Bundesräte begrüßen darin die Ziele der Strategie, betonen jedoch, dass bei der Trinkwasserversorgung das Prinzip der Subsidiarität respektiert und Privatisierungen im Wassersektor verhindert werden sollen.
 

Nationale Kompetenz und regionale Lösungen im Mittelpunkt
 

Im Fokus der Beratungen stand die von der Kommission vorgeschlagene Europäische Wasserresilienzstrategie (EWRS). Deren drei zentrale Schwerpunkte umfassen den Schutz und die Wiederherstellung des Wasserkreislaufs, die Förderung einer "wassersmarten" Wirtschaft sowie die Sicherung von sauberem und bezahlbarem Wasser für alle, erklärte ein Experte des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Die Finanzierung von Projekten soll durch ein neues Wasserprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie durch gezielte EU-Investitionen in Höhe von jährlich rund 15 Mrd. Ꞓ unterstützt werden. Die Regierungsseite begrüße die Wasserresilienzstrategie, betonte der Experte. Auch eine Expertin der Wirtschaftskammer Österreich sah die Strategie "durchaus positiv". Sie befürwortete grenzüberschreitende Regelungen und sprach sich gegen zusätzliche Rechtsakte aus. Aus ihrer Sicht seien die derzeitigen Regelungen ausreichend.
 

In dieser Mitteilung begrüßen die Bundesrätinnen und Bundesräte die Ziele der Strategie, weisen jedoch darauf hin, dass das bestehende Wasserregelwerk in der EU bereits eine solide Grundlage darstellt, welche nur durch unbedingt erforderliche, gezielte und nicht überschießende Anpassungen weiterentwickelt werden sollte. Es müsse der bürokratische Aufwand für die Mitgliedstaaten stets so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem sollen vor Überlegungen über zusätzliche EU-Rechtsakte die bestehenden dahingehend evaluiert werden, ob Kosten und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen und wie die Vorgaben für Mitgliedstaaten und Unternehmen erfüllbar sind. In der Mitteilung wird auf die unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen in Europa hingewiesen.
 

Im Falle von Nutzungskonflikten sei der Trinkwasserversorgung Vorrang vor allen anderen Nutzungen einzuräumen. Es sei essentiell, dass diese Frage in nationaler Kompetenz liege, lautet die Kernbotschaft der Mitteilung an die Kommission. Die Bundesrätinnen und Bundesräte untermauern darin, dass im Bereich der Trinkwasserversorgung das Prinzip der Subsidiarität strikt respektiert und die volle Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten bei nationalen Wasserressourcen gewahrt, sowie jegliche Privatisierungstendenzen im Wassersektor unterbunden werden müssen.
 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats sprach sich einstimmig für die Mitteilung aus. "Wasser ist eine wichtige Ressource", unterstrich Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und verwies dabei auf das Abschmelzen der Gletscher und die landwirtschaftliche Nutzung. Um die Subsidiarität zu wahren und die volle Handlungs- und Entscheidungskompetenz bei den Mitgliedstaaten zu halten, brachte er den Antrag auf Mitteilung in der Sitzung ein.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) thematisierte die in der Strategie vorgesehene Steigerung der Wassereffizienz bis 2030 um mindestens 10 % und erkundigte sich nach dem österreichischen Sparpotential. Der Experte des Ministeriums nannte dazu die Beseitigung von Wasserlecken, die Kreislaufführung bei industrieller Nutzung sowie den Einsatz effizienterer Systeme und eine bessere zeitliche Steuerung in der Land- und Forstwirtschaft. Konkrete Vorgaben zur Art der Einsparungen gebe es von der Kommission nicht. Da Österreich bereits einen hohen Anteil an Wiederverwendung von Wasser habe, sprach er sich für die Berücksichtigung der Ausgangsbasis aus. Ebenso wie eine Expertin der Wirtschaftskammer sah er die Mitteilung positiv. In Richtung Bundesrätin Kittl hielt die Expertin fest, dass die Unternehmen betriebswirtschaftlich denken und Potentiale zur Effizienzsteigerung bereits nutzen.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) teilte die vom Land Oberösterreich in einer Stellungnahme geäußerten Bedenken. Darin wird betont, dass Maßnahmen und Rechtsakte, die auf der Strategie basieren, die Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen sollen. Außerdem dürfe die rechtliche Hoheit der Mitgliedstaaten über ihre Wasserressourcen nicht untergraben werden. Die FPÖ stimmte bei der Abstimmung für die Mitteilung, hegte aber Bedenken bezüglich deren Wirksamkeit. Claudia Arpa (SPÖ/K) begrüßte die Unterstützung. 

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