ESG-Ratings im Wandel: Das Ende des „Wilden Westens“
Am 2. Juli 2024 tritt die neue EU-Verordnung 2024/3005 in Kraft. Was für die breite Öffentlichkeit trocken klingen mag, markiert für den Finanzsektor eine Zeitenwende: Die Transformation von einem fragmentierten Markt hin zu einer regulierten, institutionellen Infrastruktur.
Die Verordnung nimmt die Anbieter von ESG-Ratings (Environmental, Social, Governance) streng an die Kandare. Das Ziel: Transparenz und Vergleichbarkeit.
Zulassung & Aufsicht: Ratingagenturen müssen sich künftig bei der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) registrieren und unterliegen deren direkter Aufsicht.
Offenlegungspflicht: Die verwendeten Methodiken dürfen keine „Black Box“ mehr sein. Sie müssen offengelegt und jährlich auf den Prüfstand gestellt werden.
Qualitätssicherung: Emittenten und Investoren erhalten detaillierte Einblicke, wie ein Rating zustande kommt – ein massiver Gewinn an Vertrauen für den Markt.
Die neuen Hürden sind hoch. Julia Haake, Chief Revenue Officer bei EthiFinance, prognostiziert eine deutliche Professionalisierung des Sektors:
„Durch die strikten Regelungen steigen die Markteintrittsbarrieren deutlich. Das dürfte dazu führen, dass sich in den kommenden Jahren eine kleine Gruppe europäischer Champions herausbildet.“
Kleine Anbieter könnten durch den administrativen Aufwand verdrängt werden, während etablierte Akteure ihre Methodiken und Datenbestände europaweit skalieren.