Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz: Ohne verbindliches Bund-Länder-Bekenntnis keine Beschleunigung
„Der rasche Ausbau erneuerbarer Energien ist die wirksamste Antwort auf fossile Preisschocks. Dafür müssen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen und verbindlich zu ihren Beiträgen stehen“, betont EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig.
Kritisch sieht der EEÖ, dass einige der im EABG-Anhang festgelegten Zielwerte für 2030 in einzelnen Bundesländern bereits erreicht sind. Das werde dem Anspruch eines Beschleunigungsgesetzes nicht gerecht. Der Verband fordert daher ambitionierte gesamtstaatliche Ausbauziele für 2030, 2035 und 2040 sowie einen gesetzlich verankerten Mechanismus zur verbindlichen Aufteilung dieser Ziele auf die Bundesländer.
Zudem betont der EEÖ die Bedeutung aller erneuerbaren Technologien für Versorgungssicherheit und Leistbarkeit. „Wir brauchen Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, erneuerbare Gase und Speicher. Wer einzelne Technologien ausschließt, gefährdet die Versorgungssicherheit und verteuert die Energiewende unnötig“, so Prechtl-Grundnig. Der EEÖ spricht sich daher für klare, sachlich begründete Kriterien bei der Ausweisung von Ausschlusszonen aus.
Der EEÖ fordert daher ein EABG, das ambitionierte Ziele mit verbindlicher Umsetzung verbindet: eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, gesicherte Beiträge aller Bundesländer sowie ein ausdrückliches Bekenntnis zu sämtlichen erneuerbaren Technologien.