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Erneuerbare in Aktion – Menschen. Regionen. Energie!

10.10.2025

Kleinwasserkraft fordert Beschleunigung, warnt vor steigenden Preisen durch das ElWG

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Paul Ablinger, Geschäftsführer der Kleinwasserkraft Österreich © Kleinwasserkraft Österreich
Wien -Der aktuelle Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) beinhaltet neben laufenden Netzgebühren nun auch hohe Anschlusskosten. In Summe führt das zu einer starken Mehrbelastung der Betreiber*innen – und damit letztlich auch der Stromkund*innen.

Im Zuge des   Auftakts zur Veranstaltungsserie von Erneuerbare Energie Österreich „Erneuerbare in Aktion – Menschen. Regionen. Energie!“ warnt Paul Ablinger, Geschäftsführer des Vereins Kleinwasserkraft Österreich, vor dem Österreich-Aufschlag auf heimischen Strom.

 

Kein Österreich-Aufschlag für Strom!

 

Statt die seit Jahrzehnten bewährte, heimische Kleinwasserkraft zu stärken und deren unverzichtbaren Beitrag für heimische Wertschöpfung, Versorgungssicherheit, Netzstabilität und regionale Wertschöpfung angemessen zu honorieren, drohen mit den vorgesehenen Regelungen erhebliche Risiken, Belastungen für Betreiber*innen und eine systematische Benachteiligung gegenüber Importstrom.

„Statt endlich Lösungen zu bieten, welche den notwendigen Ausbau der Kleinwasserkraft unterstützen, uns von Stromimporten unabhängig machen und den Strompreis somit langfristig niedrig halten, würde das ElWG aktuell zum genauen Gegenteil führen“, so Paul Ablinger. "Durch die geplanten Gebühren wird nicht nur in bereits bestehende Finanzierungspläne eingegriffen, sondern neue Projekte werden dadurch erheblich schwieriger gemacht: Finanzierungen sind durch die sich ständig wechselnden und sich verschärfenden Bedingungen immer schwieriger zu bekommen. Ein derartiges an-die-Wand-fahren des österreichischen Erneuerbaren-Ausbaus können wir uns schlicht nicht leisten!“, so Ablinger weiter, der insbesondere auf den Wachstumsboost, den ein forcierter Erneuerbaren-Ausbau auslösen würde, verweist. „Dass man diese Wachstumschance nun torpediert und gleichzeitig Energieunabhängigkeit und Versorgungssicherheit mutwillig gefährdet, ist völlig unverständlich“.

 

Strom würde teurer werden

 

Die Einspeisegebühren sowie die einmaligen Anschlusskosten in Höhe von 175 Ꞓ pro Kilowatt müssten wieder verdient werden – in letzter Instanz werden diese Kosten an Endkund*innen weitergegeben werden müssen.

Die Gebühren würden nur für österreichische Erzeugungsanlagen Anwendung finden – Importstrom wäre davon nicht betroffen. Das schafft einen deutlichen Wettbewerbsnachteil – das ElWG gleicht somit eher einem Importstrom-Fördergesetz.

Der Netzaus- und Umbau ist durch die zunehmende Dezentralisierung unumgänglich – die geplanten Gebühren sind aber nicht der richtige Weg, dies zu finanzieren. Vielmehr ist der Ausbau der Erneuerbaren so attraktiv wie möglich zu halten – beispielsweise auch durch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) – und die Elektrifizierung weiter zu forcieren. Denn je mehr Strom produziert wird, desto billiger wird die einzelne Kilowattstunde, und je mehr Strom verbraucht wird, desto besser verteilen sich die Systemkosten. Kleinwasserkraft Österreich hat schon vor Monaten einen Vorschlag für Beschleunigungsgebiete vorgelegt, der auf ungenutzten Querbauwerken basiert. Das würde nicht nur den Ausbaugrad vorantreiben, sondern auch Gemeinden entlasten, da die betreffenden Bauwerke aufgrund rechtlicher Vorgaben umgebaut werden müssen. Mit den drohenden Gebühren steht eine umweltfreundliche Nutzung dieser jedoch auf wackeligen Beinen.

 

Wie das Gesetz noch „gut“ werden kann

 

Der neue Entwurf ist aus Sicht von Kleinwasserkraft Österreich so nicht hinnehmbar. Um ein Weiterkommen beim Ausbau der Erneuerbaren zu ermöglichen, wären insbesondere folgende Anpassungen wichtig:

  • Überarbeitung der Netzgebühren: Keine zusätzlichen Netzgebühren für Einspeiser, Streichung bestehender Einspeisegebühren für größere Erzeugungsanlagen ab 5 MW Leistung
  • Überarbeitung des Netzanschlussentgelts: Klarstellung echter Pauschalen und Anpassungen entsprechend der Anlagengrößen

  • Rechtssicherheit und stabiler Rahmen: bestehende Verträge und Kalkulationen sind zu schützen; Gesetzesänderungen sollen mit angemessenen Übergangsfristen erfolgen. Rückwirkende Belastungen sind auszuschließen, und der Vertrauensschutz muss sichergestellt werden

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Paul Ablinger, Geschäftsführer der Kleinwasserkraft Österreich © Kleinwasserkraft Österreich