Erdgas: Definitiv fossil!
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Erfolg im Kampf gegen irreführende Klimaversprechen erzielt. Nach einem Vergleich vor dem Landgericht München II (Az. 1 O 4743/24) dürfen die Stadtwerke Fürstenfeldbruck ihren Gastarif künftig nicht mehr als „CO₂‑kompensiert“ oder „klimaneutral“ bewerben. Der Energieversorger erkannte den Unterlassungsanspruch der DUH im Rahmen des Vergleichs an.
Konkret hatte der Gasversorger seinen Tarif als klimaneutral beworben und dies mit der Kompensation der entstehenden CO₂‑Emissionen durch Wasserkraft‑ und Waldschutzprojekte im Ausland begründet. Nach Auffassung der DUH - und des zuständigen Gerichts - sind diese Maßnahmen jedoch nicht geeignet, die Emissionen aus der Nutzung von fossilem Erdgas vollständig auszugleichen.
So wurde festgestellt, dass die herangezogenen Wasserkraftwerke auch ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung realisiert worden wären und somit keinen zusätzlichen Klimaschutzeffekt entfalten. Waldschutzprojekte wiederum können keine verlässliche und dauerhafte Bindung von CO₂ garantieren und eignen sich daher nicht, um fortlaufende Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger auszugleichen.
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, kritisiert die Praxis der sogenannten CO₂‑Kompensation scharf: „Fossiles Erdgas ist und bleibt klimaschädlich. Der vermeintliche CO₂‑Ausgleich suggeriert fälschlicherweise die Klimaneutralität des Erdgastarifs. Dieser Ablasshandel mit CO₂‑Zertifikaten muss aufhören.“ Unternehmen könnten sich so scheinbar von ihrer Verantwortung im Kampf gegen die Klimakrise freikaufen, ohne ihre tatsächlichen Emissionen zu senken.
Mit ihren Klimaklagen gegen Greenwashing will die DUH nach eigenen Angaben verhindern, dass klimaschädliche Technologien wie Gasheizungen als klimafreundlich dargestellt werden. „Die Klimakrise kann nur erfolgreich eingedämmt werden, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ehrlich informiert werden und die Möglichkeit haben, klimabewusst zu handeln“, so Resch. Juristische Schritte wie dieser Vergleich seien ein wichtiger Beitrag zu transparentem Verbraucherschutz und glaubwürdigem Klimaschutz.
Der Fall Fürstenfeldbruck reiht sich in eine wachsende Zahl von Verfahren ein, in denen Gerichte und Verbände irreführende Klimaversprechen unterbinden. Er macht deutlich: Fossile Energieträger bleiben auch mit Zertifikaten fossil - und dürfen nicht als klimaneutral verkauft werden.
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