Entscheidung über Novelle des tschechischen Atomgesetzes um ein Jahr vertagt
38 Senatoren sprachen sich in der Abstimmung in Prag für eine Verschiebung der Entscheidung über die Novelle des tschechischen Atomgesetzes aus, 2 waren dagegen, 9 enthielten sich der Stimme. Für die tschechischen NGOs ist damit das Rennen um die zeitgemäße Anpassung des Atomgesetzes noch offen.
Am 18. Feber wurde im Wirtschaftsauschuss und im Ausschuss für regionale Entwicklung, öffentliche Verwaltung und Umwelt über die Novelle des tschechischen Atomgesetzes debattiert. Die Novelle erfuhr dabei eine breite Ablehnung. Polemisch wurde angemerkt, dass Gemeinden mit 45 Einwohnern die gesamtstaatlich wichtige Entwicklung der Atomindustrie aufhalten möchten.
Senatorin Seitlova hatte gemeinsam mit 5 weiteren Mitgliedern des Senats Anfang Jänner 2004 den Vorschlag einer Novelle eingebracht.
Die Novelle sollte den Gemeinden in Tschechien das Mitentscheidungsrecht bei der Vorbereitung und Errichtung von Atomanlagen und Atommüllendlagern bringen. Zur Zeit hat nur der Antragsteller (wie zum Beispiel der Atomstromkonzern CEZ) ein Recht, an dem Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden.
Und dass, obwohl die tschechischen Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung haben und es in ihren Aufgabenbereich fällt, im Interesse der Bürger zu handeln und sich um die Gebietsentwicklung und die Umwelt zu kümmern.
Eine breite Bürgerbeteiligung ist aus Sicht der tschechischen NGOs richtig und wichtig. Im übrigen entspricht es ganz der gängigen Praxis in anderen EU–Staaten – wie etwa Finnland oder Schweden.
Weitere Forderungen der eingebrachten Novelle: den Gemeinden sollte ein finanzieller Ausgleich zustehen, wenn sie schon die Errichtung von Atomanlagen und Atommüllendlagerstätten dulden müssen, schließlich sind es die Gemeinden und ihre Bürger/innen, die unter den negativen Auswirkungen zu leiden haben. Fallende Grundstückpreise, zurückgehender Tourismus, nachlassende Gewerbeansiedlungen sollten mit Zahlungen kompensiert werden.
Drittens sieht die Novelle vor, dass es – wie es für alle anderen Betriebe auch angewandt wird – keine Obergrenze für zu zahlende Entschädigungen nach einem Atomunfall geben soll.
Mathilde Halla, Obfrau der OÖ Plattform gegen Atomgefahr: „Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehe ich die heutige Entscheidung. Es ist bedauerlich, dass sich der Senat nicht gestern schon mehrheitlich für die Novelle ausgesprochen hat. Wir wissen, dass CEZ und auch SUJB – das tschechische Staatsamt für Kernsicherheit – massiv interveniert hat, um die Annahme der Novelle zu torpedieren. CEZ kann es sich wahrscheinlich gar nicht leisten, irgendwelche Kompensationszahlungen zu leisten – das AKW Temelin kostet den Stromkonzern wahrscheinlich Unsummen, eine Panne jagt die andere. Die Obergrenze für Entschädigungszahlungen nicht aufheben zu wollen, ist sehr bedenklich. Immer wird betont, wie sicher die Atomanlagen sind, dass nichts passieren kann. Warum fürchtet man sich dann derart vor den – aus Sicht der Atomkonzerne und der staatlichen Aufsichtsbehörden unwahrscheinlichen – Entschädigungszahlungen? Dass die Novelle nicht überhaupt schon abgelehnt wurde, ist ein Sieg der Vernunft. Den tschechischen NGOs bleibt damit noch Zeit weiter für ihre Forderungen weiterzukämpfen!„
Am 18. Feber wurde im Wirtschaftsauschuss und im Ausschuss für regionale Entwicklung, öffentliche Verwaltung und Umwelt über die Novelle des tschechischen Atomgesetzes debattiert. Die Novelle erfuhr dabei eine breite Ablehnung. Polemisch wurde angemerkt, dass Gemeinden mit 45 Einwohnern die gesamtstaatlich wichtige Entwicklung der Atomindustrie aufhalten möchten.
Senatorin Seitlova hatte gemeinsam mit 5 weiteren Mitgliedern des Senats Anfang Jänner 2004 den Vorschlag einer Novelle eingebracht.
Die Novelle sollte den Gemeinden in Tschechien das Mitentscheidungsrecht bei der Vorbereitung und Errichtung von Atomanlagen und Atommüllendlagern bringen. Zur Zeit hat nur der Antragsteller (wie zum Beispiel der Atomstromkonzern CEZ) ein Recht, an dem Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden.
Und dass, obwohl die tschechischen Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung haben und es in ihren Aufgabenbereich fällt, im Interesse der Bürger zu handeln und sich um die Gebietsentwicklung und die Umwelt zu kümmern.
Eine breite Bürgerbeteiligung ist aus Sicht der tschechischen NGOs richtig und wichtig. Im übrigen entspricht es ganz der gängigen Praxis in anderen EU–Staaten – wie etwa Finnland oder Schweden.
Weitere Forderungen der eingebrachten Novelle: den Gemeinden sollte ein finanzieller Ausgleich zustehen, wenn sie schon die Errichtung von Atomanlagen und Atommüllendlagerstätten dulden müssen, schließlich sind es die Gemeinden und ihre Bürger/innen, die unter den negativen Auswirkungen zu leiden haben. Fallende Grundstückpreise, zurückgehender Tourismus, nachlassende Gewerbeansiedlungen sollten mit Zahlungen kompensiert werden.
Drittens sieht die Novelle vor, dass es – wie es für alle anderen Betriebe auch angewandt wird – keine Obergrenze für zu zahlende Entschädigungen nach einem Atomunfall geben soll.
Mathilde Halla, Obfrau der OÖ Plattform gegen Atomgefahr: „Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehe ich die heutige Entscheidung. Es ist bedauerlich, dass sich der Senat nicht gestern schon mehrheitlich für die Novelle ausgesprochen hat. Wir wissen, dass CEZ und auch SUJB – das tschechische Staatsamt für Kernsicherheit – massiv interveniert hat, um die Annahme der Novelle zu torpedieren. CEZ kann es sich wahrscheinlich gar nicht leisten, irgendwelche Kompensationszahlungen zu leisten – das AKW Temelin kostet den Stromkonzern wahrscheinlich Unsummen, eine Panne jagt die andere. Die Obergrenze für Entschädigungszahlungen nicht aufheben zu wollen, ist sehr bedenklich. Immer wird betont, wie sicher die Atomanlagen sind, dass nichts passieren kann. Warum fürchtet man sich dann derart vor den – aus Sicht der Atomkonzerne und der staatlichen Aufsichtsbehörden unwahrscheinlichen – Entschädigungszahlungen? Dass die Novelle nicht überhaupt schon abgelehnt wurde, ist ein Sieg der Vernunft. Den tschechischen NGOs bleibt damit noch Zeit weiter für ihre Forderungen weiterzukämpfen!„
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OOE Ueberparteiliche Plattform gegen Atomgefahr A–4020 Linz, Landstr. 31
Tel.: +43 732 774275 [post@atomstopp.at] +++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Nein zu Atomstrom – ja zu erneuerbarer Energie!
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Nein zu Atomstrom – ja zu erneuerbarer Energie!