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Energiesparlampen: Mindeststandards für Effizienz und Gesundheit

14.08.2007

"die umweltberatung" Wien fordert Grenzwert für hochfrequente elektromagnetische Strahlung von Energiesparlampen

"die umweltberatung" Wien empfiehlt den Einsatz von Energiesparlampen als Beitrag zu Energiesparen und Klimaschutz. In der EU–weiten Diskussion um das sogenannte Glühlampenverbot fordert "die umweltberatung" Wien jedoch, unbedingt auch die gesundheitlichen Aspekte zu berücksichtigen und in Forschung und Weiterentwicklung von Energiesparlampen zu investieren.
"die umweltberatung" unterstützt den Einsatz von Energiesparlampen. Denn sie wandeln einen Großteil der Energie tatsächlich in Licht um, während eine normale Glühbirne den Löwenanteil der Energie in die Produktion von unerwünschter Wärme steckt. Dadurch verbraucht die Energiesparlampe im Vergleich zur Glühbirne bis zu 80 Prozent weniger Energie. "Bei dem im Raum stehenden Verbot von Glühlampen in den kommenden Jahren fordert "die umweltberatung" Wien jedoch eine differenziertere Diskussion, bei der nicht nur Energieaspekte sondern auch gesundheitliche Aspekte mit einbezogen und gewichtet werden", erklärt Dr. Peter Kurz von "die umweltberatung" Wien. "Beim derzeitigen Stand der Technik sind Energiesparlampen im Nahbereich aufgrund überhöhter Werte der hochfrequenten, elektromagnetischen Felder, zum Beispiel für Nachttischlampen, nicht empfehlenswert."

Abstand halten

Derzeit wird ein Abstand von ca. 1,5 Metern zwischen Körper und Lampe empfohlen, um dem elektromagnetischen Feld auszuweichen. "Dieser Abstand ist zum Beispiel nicht möglich, wenn unsere Kinder neben der Schreibtischlampe ihre Aufgabe machen oder wenn wir im Schein der Nachttischlampe lesen. Daher ist der Einsatz von Energiesparlampen für diese Bereiche, in denen wir uns lange nahe an der Lichtquelle aufhalten, aus gesundheitlichen Gründen nicht zu empfehlen", warnt Dr. Peter Kurz.

Gesundheitliche Standards sichern

Auch wenn Energiesparen in allen Lebensbereichen angesichts des drohenden Klimawandels und seiner Folgen heute von höchster Dringlichkeit ist, sollten gesundheitliche Risiken für KonsumentInnen darüber nicht vergessen werden. Technisch ist es machbar, Energiesparlampen soweit abzuschirmen, dass sie in allen Anwendungsbereichen kein gesundheitliches Risiko mehr darstellen. "die umweltberatung" Wien fordert die Einführung von verbindlichen EU–weiten Grenzwerten für Strahlungsemissionen von Energiesparlampen,ähnlich den TCO–Richtwerten für PC–Monitore. Dazu ist die Forcierung der Forschung in Richtung energiesparender und gesundheitlich unbedenklicher Lampen notwendig, wobei Energiesparlampen und technische Weiterentwicklungen der Glühlampe wie die Infra–Red–Coating–Lampen und auch die LED–Technologie gleichermaßen berücksichtigt werden sollten.
"Bevor ein Glühlampenverbot erlassen wird, ist ein Grenzwert für die Strahlungsemission von Energiesparlampen festzusetzen, an den sich die Hersteller halten müssen. Erst wenn die Produktion strahlungsarmer Lampen Standard ist, können Energiesparlampen flächendeckend eingesetzt werden", fordert Dr. Peter Kurz von "die umweltberatung" Wien.

Die EuP–Richtlinie zur Energieeffizienz von energiebetriebenen Produkten

Die EuP–Rahmenrichtlinie (2005/32/EC – Energy using products directive) hat zum Ziel, eine Ressourcen schonende, insbesondere energieeffiziente, Produktgestaltung durch geeignete politische Instrumente zu unterstützen. Durch eine Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen sollen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU vermieden und die Umweltwirkungen energiebetriebener Produkte reduziert werden.
Nach der EuP–Richtlinie zur Energieeffizienz von energiebetriebenen Produkten müssen bis 2010 Mindest–Effizienzstandards auch für Lampen festgelegt werden. Als Beitrag zur Diskussion hat die Industrie nun Vorschläge vorgelegt, die Mindest–Energieeffizienz von Glühbirnen bis 2015 schrittweise zu erhöhen – und ab 2015 alle traditionellen Glühlampen zu verbieten. "Es würde sich anbieten gleichzeitig auch "Mindest–Gesundheitsstandards", also Grenzwerte für hochfrequente Strahlung festzulegen", erklärt der Umweltberater.

Energiesparlampen im Test

Im Test–Magazin1/2006 der deutschen Stiftung Warentest wurden nahezu alle gängigen Energiesparlampen getestet. Erstmals wurde neben technischen Kennwerten wie Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Helligkeit usw. auch die hochfrequente elektromagnetische Strahlung gemessen. Fazit: im Abstand von 30cm (z.B. Nachttisch– oder Schreibtischlampe) liegen alle untersuchten Lampen über dem TCO–Grenzwert für PC–Monitore, das sind 10 Volt pro Meter in 30 cm Abstand. Dieser Grenzwert für Monitore wurde in Ermangelung eines eigenen Grenzwertes für Lampen herangezogen.
Wolfgang Maes ist ein anerkannter deutscher Baubiologe und Experte für Elektrosmog. Er hat 2005 bei Messungen der elektrischen und magnetischen Feldstärke in 30 cm Abstand zu Energiesparlampen 10– bis 20–fach höhere Werte gemessen, als laut TCO–Norm für Bildschirme zugelassen sind (siehe Öko–Test–Magazin 3/2005, S. 102).
Laut Messungen eines Tests im Konsument–Magazin 3/2006überstiegen die Werte der getesteten Lampen in 30cm Abstand den TCO–Richtwert um das 2,5– bis 6,5–fache. Das Test–Magazin, der Konsument, und auch namhafte Messinstitute und Fachleute stehen aus oben genannten Gründen dem flächendeckenden Einsatz von Sparlampen sehr kritisch gegenüber und empfehlen einen Sicherheits–Abstand von mindestens 1,5 m. Infos über Studien bietet auch die Website www.ohne–elektrosmog–wohnen.de/ .

Information

Empfehlungen zum Einsatz von Energiesparlampen erhalten Sie bei "die umweltberatung" Wien unter 01/803 32 32 und auf www.umweltberatung.at/. (Schluss) red
Rückfragehinweis:
"die umweltberatung" Wien Öffentlichkeitsarbeit
*** OTS–ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0071 2007–08–14/10:25

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14.08.2007 | Autor*in: pawek
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