ElWG: Im VW Käfer zur Formel 1
Die sogenannte Spitzenkappung ist ein Instrument, mit dem Netzbetreiber die maximale Einspeiseleistung von Erzeugern zeitweise oder dauerhaft begrenzen können – meist zu Zeiten besonders hoher Einspeisung. Entwickelt wurde diese Maßnahme für Mittagsspitzen bei PV-Anlagen auf Haushaltsebene im Niederspannungsnetz.
Aus fachlich nicht nachvollziehbaren und EU-rechtlich bedenklichen Gründen soll die Spitzenkappung im neuen ElWG auch auf die Windkraft angewendet werden. Und da vor allem im Winter.
Windenergie produziert zwei Drittel ihrer Energie im Winter – genau zu der Zeit, wenn besonders viel Energie benötigt wird, Wasserkraft und Photovoltaik am wenigsten Energie produzieren und Energiepreise deshalb höher sind.
„Die Spitzen, auf die sich diese Maßnahme bezieht, existieren in der Windkraft nicht. Speicher und hybride Kraftwerke sorgen zudem für gleichmäßigere Erzeugung. Mit einer willkürlichen Spitzenkappung verschenkt die Bundesregierung leistbaren Strom aus Windenergie zu Gunsten von teurem Gas. Im vergangenen Jahr wäre so Strom für 60.000 Haushalte vernichtet worden. Die Folge: Die Regierung steigert damit lediglich die Abhängigkeit von Öl- und Gasdiktaturen und verschärft die Achterbahnfahrt der Energiepreise“, so Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft.
Heimische Unternehmen – günstige und sichere Energie aus der Region
Hinter der Windenergie stehen 8.000 Menschen in 180 regionalen, meist mittelständischen, manchmal familiengeführten Unternehmen. Sie stehen bereit, Österreich über die Ziellinie zu bringen. Sie kennen die Herausforderungen, vor denen viele ländliche Gemeinden stehen, weil sie selbst aus solchen Gemeinden stammen. Sie trifft die Spitzenkappung besonders hart. Der Einkommensverlust kann bei einer Kappung von 1 Prozent rund 10 Prozent des Jahresertrags umfassen. Die Investitionen werden dadurch verteuert oder sogar verhindert. „Durch diese willkürliche Maßnahme zerstört Österreich jegliches Vertrauen heimischer Unternehmen aber auch von Bürgerinnen und Bürgern und macht es langsam unmöglich, in ein sauberes und sicheres Energiesystem Geld zu investieren. Das willkürliche Vorgehen vernichtet ebenso das Vertrauen in weitere Investitionen, da davon auszugehen ist, dass weitere erratische Maßnahmen oder Verschärfungen folgen werden. Es ist zu hoffen, dass – nachdem das Gesetz fernab der Praxis erarbeitet wurde – nun wirtschaftliche Expertise genutzt wird. So macht man keinen Wirtschaftsstandort“, so Maringer.
Windbranche mit Lösungsvorschlag
Um – statt im VW-Käfer – in einem richtigen Rennwagen an den Start gehen zu können, muss nun Folgendes passieren:
Unterscheidung nach Technologie (z.B. PV, Wasser, Wind) und Netzebene gesetzlich festschreiben
Ausnahmen für hybride, speicherintegrierte oder netzdienliche Anlagen sicherstellen
Eindeutige rechtliche Trennung zwischen Engpassmanagement und dauerhafter Kappung einführen
Keine wirtschaftliche Schlechterstellung von Bestandsanlagen durch spätere Änderungen der Netzzugangsbedingungen
Sinnvolle Einbindung von Windparks in Energiegemeinschaften ermöglichen
„Mit dem aktuellen, im Sommer an der Öffentlichkeit vorbei kommunizierten Gesetzesentwurf wird der Wirtschaftsstandort auf den Verliererpfad geschickt. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, dass das noch zu reparieren ist. Daher appellieren wir als Windbranche, die ihre Kraft vor allem in den heimischen Regionen entfaltet, an jene Mitglieder der Bundesregierung, denen Österreichs Wohlstand und Wachstum am Herzen liegt“, rufen Plank und Maringer zu besonnenem Vorgehen auf.
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