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Elektrizitätswirtschaftsgesetz unterstützt Importstrom und ist damit Atomstromförderung

23.09.2025

Das falsche Versprechen  der Regierung vom billigen Strom durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz -  Der Entwurf des ElWG bringt viele gute, leider aber auch kontraproduktive Regelungen 

Stromnetz.jpg
© Terranaut pixabay.com
Zentrale Punkte im neuen ElWG-Entwurf (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) sind neue Netzkosten für Einspeiser (Österreichische Ökostromkraftwerke) und Leistungs-Abregelungen für Photovoltaikanlagen, weil es verabsäumt wurde die Stromnetze rechtzeitig auszubauen. Beides erhöht die Stromkosten in Österreich und benachteiligt heimische Ökostromerzeuger. Gleichzeitig kann Atomstrom weiter ungebremst nach Österreich importiert werden, denn für die Importe steigen die Netzkosten nicht. „Durch die künstliche Verteuerung und Verknappung der Stromproduktion in Österreich durch die Bundesregierung hilft man auch der Atomwirtschaft in den Nachbarstaaten, die so Strom leichter absetzen kann,“ kritisiert Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee.
 
„Es ist ein Systemfehler, die Netzkosten zu den Produzenten hin zu verlagern, weil dadurch der inländische Standort gegenüber dem Ausland benachteiligt wird und inländischer Strom verteuert wird. Stattdessen benötigen wir neue Strukturen bei den Netztarifen. Früher wurde der Strom von Großkraftwerken von der obersten zu untersten Netzebene verteilt. So sind auch unsere Netzgebühren aufgebaut. Dieser Stromfluss hat sich nun teilweise umgekehrt. Beispielsweise fließt Photovoltaikstrom von den unteren Netzebenen auch in höhere. Da ist es naheliegend, dass Teile des Netzausbaues auch in die höheren Netzebenen weitergegeben werden und wir der Stromflussrichtung nachkommen. Es braucht mehr Fairness bei den Netzgebühren. Das bedeutet, dass die Kosten nicht nur auf jene Regionen, wie z.B. NÖ, abgewälzt werden, welche die Ökostromproduktion stärker ausbauen, d.h. eine bundesweite Aufteilung der Netzausbaukosten ist ein Gebot der Stunde.“ schlägt NR a.D. Ing. Martin Litschauer, Vorstandsmitglied von EUROSOLAR Austria vor.
 
„Zusätzliche Netzgebühren werden den Strom in Direktlieferverträgen, so genannten PPA, sofort teurer machen, denn diese Kosten müssen umgelegt werden. Aber auch Strom in Energiegemeinschaften wird teurer, weil die Netzgebühren weitergegeben werden müssen. Eine geringere Rentabilität von Ökostromanlagen durch künstliche Abregelungen wird auch zu höheren Gestehungskosten führen. Deshalb dürfen Leistungs-Abregelungen nicht bei den billigsten Ökostromkraftwerken, den PV-Anlagen beginnen. Das macht volkswirtschaftlich keinen Sinn. Wenn Abregelungen wegen des Stromnetzes notwendig werden, sollten diese bei fossilen Kraftwerken beginnen und dann jene, die gespeicherte Energie verwenden (z.B. Biomasse), betreffen und zum Schluss sollten jene Kraftwerke in Betracht gezogen werden, die eigentlich am billigsten produzieren. Deshalb braucht es einen umfassenden Umbau des ElWG-Entwurfes in diesen Punkten,“ erklärt Renate Brandner-Weiß vom Waldviertler Energiestammtisch.
 
Zu beachten ist außerdem, dass Netzeinspeise-Tarife pro kWh dazu führen, dass Kraftwerke bereits bei Strompreisen über 0 € / MWh vorzeitig vom Netz gehen, um Verluste / Zahlungen zu vermeiden. Dadurch kommt es zu solchen Zeiten zu einer künstlichen Verknappung am Markt und über die Merit-Order zu höheren Strompreisen für die Kunden. Bei reinen Netzkosten pro MW-Kraftwerksleistung kommt es zu keinen Lenkungseffekten mehr, das wäre eine reine Kostenabwälzung. Diese würde aber fossile Kraftwerke bevorzugen, weil diese mehr Volllaststunden erreichen können als PV-Anlagen oder Windkraftwerke. Auch diese Fossilförderung ist kontraproduktiv und daher abzuändern.
 
Primäres Ziel der Maßnahmen muss bleiben, dass der notwendige Ausbau eines zeitgemäßen Stromnetzes beschleunigt wird, damit Strom erzeugende Anlagen gar nicht erst gedrosselt werden müssen, sondern eine temporäre Überproduktion anderweitig genutzt oder gespeichert werden kann.
 
 

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