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EEG-Ausschreibungen in Deutschland: Ohne Korrekturen keine Zukunft für Biogas und Holz

10.06.2026

Bioenergieanlagen im EEG benötigen ein Biomassepaket 2.0,

Biogas Solar Wind Raps (c)DagmarJensen.jpg.jpg
© Dagmar Jensen / Gute Zukunftsaussichten für erneuerbare Energien

Berlin  - Gestern veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der April-Ausschreibung für Bio-masse und Biomethan nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Beide Ausschreibungen waren – wie erwartet - unterdeckt.
 

„Die Unterdeckung der Ausschreibungen verdeutlich erneut den großen Handlungsbedarf im EEG. Praxisferne Anforderungen im EEG für Biogas wie der Maisdeckel oder die Begrenzung der Betriebsstunden verhindern Investitionen in zukunftsgerichtete Anlagenkonzepte – die letzten Entwürfe für ein neues EEG zeigen auch keine Perspektive“, bewertet Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), die Ergebnisse. „Vor diesem Hintergrund war abzusehen, dass zahlreiche Anlagenbetreiber keine Zukunft für ihre Anlagen sehen und nicht in den Ausschreibungen bieten.“
 

Die Forderung der Bioenergieverbände im HBB ist einfach: Bioenergieanlagen im EEG benötigen ein Biomassepaket 2.0, dass ihnen wieder mehr betriebswirtschaftliche Freiheit bei der Ausgestaltung ihres Anlagenkonzepts gewährt, wobei die Wirtschaftlichkeit gestärkt und wirksame Anreize für eine flexible Strom- und Wärmeproduktion aufrechterhalten werden müssen.
 

„Biogas und Holz können einen bedeutenden Beitrag zur Überbrückung von Dunkelflauten und zum Ausgleich der schwankenden Stromerzeugung aus PV und Wind leisten. Um das volle Potenzial zu entfesseln, so wie es sich die Koalition vorgenommen hat, muss das EEG umfassend überarbeitet werden. Dies ist nicht zuletzt angesichts der jüngsten weltpolitischen Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit dringend geboten“, schließt Rostek.

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Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit. Dienstag, 21. Juli 2026, 69.712 Artikel Online

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