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Echter Eigenverbrauch von Solarstrom ist wirtschaftlich

19.02.2014

In Deutschland ist die Erzeugung von Solarstrom für den eigenen Bedarf nur dann sinnvoll, wenn ein eigenes Netz besteht und der Verbraucher identisch mit dem Erzeuger ist.

© Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) /www.iwr.de
© Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) /www.iwr.de
Bei einem echten Eigenverbrauch sind Erzeuger und Verbraucher identisch
Echter Eigenverbrauch findet nur dann statt, wenn der Besitzer der Fotovoltaikanlage gleichzeitig der Stromverbraucher ist. Einfach überprüfen, ob die Adresse der Strombezugsrechnung mit der Adresse der Stromeinspeiserechnung vollständig übereinstimmt. Im privaten Bereich ist dies vorstellbar, doch im gewerblichen Bereich weichen diese Adressen und somit die Eigentümer oftmals voneinander ab. Ein klassisches Beispiel ist der Besitz der Betriebsimmobilie durch eine Besitzgesellschaft, die an eine Betriebsgesellschaft vermietet hat und die Fotovoltaikanlage auf dem Dach wurde aus steuerlichen Gründen durch die private Vermögensverwaltung errichtet, die das Dach von der Besitzgesellschaft gepachtet hat. Obwohl eventuell alle Gesellschaften identische Gesellschafter und Geschäftsführer haben, ist ein echter Eigenverbrauch nicht möglich. Es gibt derzeit mit Pacht- und Leasingverträgen rechtliche Hilfskonstruktionen, um einen Eigenverbrauch abzubilden. Experten vermuten jedoch, dass diese rechtlichen Konstruktionen eine EEG Novelle wahrscheinlich nicht überleben werden.
Das eigene Netz spart die Umlagen und Steuern
Wirtschaftlich wird der Verkauf von Strom aus dezentralen Anlagen an Verbraucher nur durch die von der EEG Gesetzgebung genehmigte Reduzierung von Umlagen und Steuern. Liefert der Produzent von Solarstrom seine Energie über das öffentliche Netz an einen naheliegenden Verbraucher, werden alle Umlagen und Entgelte fällig. In einem eigenen Netz sind bis auf die reduzierte EEG-Umlage für Ökostrom keine Umlagen und Steuern zu zahlen. Der höhere Erzeugerpreis wird somit durch den Wegfall von Umlagen und Steuern wettbewerbsfähig.
Das eigene Netz ist ein unternehmerisches Risiko
Besteht in unmittelbarer Umgebung einer Erzeugungsanlage ein Strombedarf, kann der Erzeuger mit dem Verbraucher einen Liefervertrag abschließen und den Strom durch ein eigenes Netz liefern. In der Praxis verlangt der Verbraucher, dass er den Strom direkt an seinem Hausanschluss übernimmt. Die Netzbaukosten bleiben beim Lieferanten und werden durch diesen auf den Strompreis umgelegt. Schwierig ist, dass Stromverträge gesetzlich vorgeschrieben eine maximale Laufzeit von 2 Jahren haben dürfen und dann neu verhandelt werden. Eine Netzinvestition in 2 Jahren zu refinanzieren ist oftmals unmöglich. Es müssten für den Fall der Kündigung des Stromliefervertrages nach 2 Jahren Schadenersatzklauseln vereinbart werden, die aus meiner Bewertung schwer durchzusetzen sind.
Der Strommarkt ist schwankend und komplex
Durch dezentrale Erzeugungsanlagen sinkt der Börsenpreis. Es ist genügend Strom vorhanden, doch leider oftmals nicht dann, wenn ein Bedarf besteht. Durch das Überangebot sinkt der Preis und es steigt die EEG-Umlage. Alle Einspeisungsanlagen erhalten eine garantierte Vergütung, egal, wo der Strompreis gerade steht. Strompreissteigerungen sind durch die Erhöhung von Umlagen verursacht.
Die Politik bestimmt die Wirtschaftlichkeit
Ändert die Politik Abgaben, Umlagen oder Steuern, dann hat dies sofort Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Eigenstromanlagen. Wer eine dezentrale Energieerzeugung will, muss für Investoren auskömmliche Renditen sichern. Die Fotovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus ist immer noch eine gute Investition, jedoch nicht jeder hat ein Haus und zusätzlich freies Geld für eine Fotovoltaik-Anlage. Es bedarf kluger politischer Entscheidungen, die einerseits den Strompreis für die Industrie und den Privatkunden in einer bezahlbaren Relation halten und andererseits professionelle Investoren veranlassen, ihr Vermögen in die Energiewende zu investieren.
Autor: DI Roger Kanzenbach
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19.02.2014 | Gastautor*In: DI Roger Kanzenbach
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