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EAG-Verordnung erneut im Murmeltier-Modus

12.01.2025

Dachveband Erneuerbare Energie Österreich verweist auf wiederholte Verzögerungen bei der Förderung von Erneuerbaren-Projekten

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© Wien Energie/FOTObyHOFER/Christian Hofer /Photovoltaik-Anlage am Dach des Wien Museum, im Hintergrund die Karlskirche
Wien - Auch 2025 beginnt, wie schon das Jahr zuvor, mit unnötigen Verzögerungen bei der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), kritisiert der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Er mahnt die sofortige Erlassung der ausstehenden Verordnung zur Förderung von Erneuerbaren-Projekten ein. Aktuell sind weder die Höhe der Fördersätze noch die Termine der Fördercalls bekannt, damit fehlt laut Branche wichtige Klarheit für die Planung und Umsetzung. Betroffen sind Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, kleine Windkraftprojekte sowie Strom aus Biomasse durch Kraft-Wärme-Kopplung.

„Auch laufende Verhandlungen für eine neue Regierung dürfen nicht dazu führen, dass die gesetzlich vorgesehene Festlegung von Förderbedingungen nicht rechtzeitig in die nötigen Verordnungen gegossen wird. Diese Verzögerung erzeugt unnötige Unsicherheit. Unseren Informationen nach sind die Verordnungsentwürfe erstellt, es gilt rasch das Einvernehmen herzustellen und die Verordnungen zu erlassen. Das sollte eigentlich nicht eingemahnt werden müssen!“, moniert Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.
 

Bereits 2024 Verordnungen zu spät erlassen


Bereits 2024 blieb die rechtzeitige Bekanntgabe der EAG-Verordnungen aus, der EEÖ verwies auch damals auf den Verlust eines ganzen Quartals für den Ausbau erneuerbaren Stroms. Die Verordnungen sind erforderlich, um die Vorgaben des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zu präzisieren und dessen Umsetzung zu gewährleisten. Für Österreich sollen bis 2030 zusätzlich 27 TWh an Strom für eine bilanziell 100-prozentige Versorgung aus erneuerbarer Energie zur Verfügung stehen.
 

Der Erneuerbaren-Ausbau lag laut E-Control zuletzt noch immer unter den erforderlichen Jahreswerten. Lediglich die PV konnte ihr Jahresziel 2023 übererfüllen, doch zeichnete sich im letzten Jahr bereits wieder ein Einbruch der Investitionsfreudigkeit ab. Dazu beigetragen hat vor allem die Investitionszurückhaltung bei Gewerbeprojekten auf Grund von wirtschaftlichen Unsicherheiten sowie das fehlende Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ELWG).
 

„Es ist klar ersichtlich, dass wir beim Ausbau erneuerbaren Stroms aus verschiedenen Gründen noch immer nicht auf Zielpfad sind. Jedes Jahr aufs Neue auf wichtige Investitionsgrundlagen warten zu müssen, ist eine zusätzliche Behinderung“, so Prechtl-Grundnig abschließend.

 

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